Nazi-Parolen gegrölt - darf der Arbeitgeber kündigen?

| War noch was…? War noch was…?

Eine Gruppe junger Menschen grölt rassistische Parolen in einer Bar auf Sylt. Seitdem ein Video davon öffentlich wurde, wird nicht nur deutschlandweit über Rassismus debattiert, auch Polizei und Staatsschutz ermitteln mittlerweile wegen des Verdachts der Volksverhetzung (Tageskarte berichtete). Und: Einige Personen, die im Video identifizierbar sind, sollen von ihren Arbeitgebern eine Kündigung erhalten haben. 

Aber was gilt arbeitsrechtlich? Dürfen Arbeitgeber Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, die sich auf potenziell rechtswidriges Verhalten im Privaten bezieht? 

Ganz so einfach ist es nicht. Eine Kündigung wegen privaten Verhaltens eines Arbeitnehmers sei nicht ohne weiteres möglich, wie Prof. Michael Fuhlrott in einer Mitteilung des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) erläutert. Was ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit macht, sei grundsätzlich Privatsache. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schulden lediglich ihre ordnungsgemäße Arbeitsleistung, aber kein Wohlverhalten in der Freizeit, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das gelte im Grundsatz selbst in «derartig krassen Fällen wie bei dem aktuellen Geschehen», heißt es vom VDAA weiter. 

Besteht ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit?

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Handlungen außerhalb ihres Berufslebens «einen Bezug zum Arbeitsverhältnis» herstellen - und zum Beispiel Dienstkleidung tragen. Dann kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. «Das gleiche gilt, wenn ich über mein Profil in den sozialen Medien, das den Arbeitgeber nennt, solche Inhalte poste», so Fuhlrott.

Auch ein Pressesprecher oder CEO, die sich rassistisch äußern, müssen damit rechnen, dass aufgrund ihrer Funktion ein dienstlicher Bezug hergestellt wird - weil sie für die Öffentlichkeit mit einem Unternehmen «untrennbar» verbunden seien. Der Bezug zum Arbeitsverhältnis müsse aber je nach Einzelfall beurteilt werden, erklärt der Rechtsexperte.

«Dass eine Handlung keine Kündigung rechtfertigt, ist natürlich keine Aussage über die Rechtmäßigkeit einer solchen Äußerung», so Fuhlrott. Vielmehr gelte, dass solche Fälle durch das Strafrecht zu behandeln seien – und im Grundsatz nicht durch das Arbeitsrecht. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Seit Juli wird in Hamburg der Fall um die Entführung zweier Kinder von Christina Block verhandelt. Nun äußert sich der Verteidiger der Unternehmerin zu einem angeblichen Treffen seiner Mandantin.

Das Restaurant Wintzell’s Oyster House in Alabama löst ein Jahrzehnte altes Versprechen ein und serviert einem 80-Jährigen und seinem Vater kostenlose Austern. Die Einlösung der historischen Offerte sorgt für internationale Aufmerksamkeit.

Seit Juli wird vor dem Landgericht Hamburg der Fall um die Entführung zweier Kinder der Unternehmerin Christina Block verhandelt. Im Gerichtssaal kommt es wieder zu Wortgefechten.

In einem Lokal in Raunheim nahe dem Frankfurter Flughafen sind zwei Menschen getötet worden. Am Vormittag lief eine Fahndung mit Hubschrauber und einem größeren Polizeiaufgebot nach dem noch unbekannten Schützen. Viele Details sind noch nicht bekannt.

Der spektakuläre Transport des Airbus «Kurt Schumacher» in den Serengeti-Park zieht ein juristisches Nachspiel nach sich. Während der Umbau zum Flugzeug-Restaurant läuft, fordert der Park 2,4 Millionen Euro Schadenersatz von einer Logistikfirma.

Der niederösterreichische Vier-Hauben-Koch Bernhard Zimmerl unterstützte Wolfgang Puck zum dritten Mal bei der Verpflegung der Oscar-Preisträger in Los Angeles und servierte österreichische Klassiker in exklusiver Variation.

Star-Koch Wolfgang Puck tischte nach der Oscar-Gala wieder für die prominenten Gäste auf - in diesem Jahr zum 32. Mal. Der Österreicher kennt die Vorlieben der Stars. Und er findet, sie sollten mehr essen.

Ein 47 Jahre alter Mann soll in einem Hotel in Werne im Münsterland seine Mutter erstochen und sich danach selbst mit einem Messer schwer verletzt haben. Zum Motiv gab es zunächst keinerlei Angaben. Eine Mordkommission ermittelt. 

Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellt die Ermittlungen nach dem tödlichen Kohlenmonoxid-Austritt in einem Hotel auf Usedom ein. Ein technischer Defekt am Blockheizkraftwerk wurde als Ursache identifiziert, ein strafbares Verschulden konnte jedoch nicht nachgewiesen werden.

Hätte eine Kontaktaufnahme der Polizei zu Christina Block unmittelbar nach der Entführung ihrer Kinder ihre Unschuld belegen können? So argumentiert ihr Verteidiger nach der Aussage einer Polizistin.