Neue Beweisanträge im Block-Prozess - Verzögerung möglich

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Kurz vor dem Ablauf einer Frist haben die Verteidiger im Prozess um die Entführung der Block-Kinder zahlreiche neue Beweisanträge gestellt. 860 Seiten an Anträgen seien in der Nacht zum Mittwoch beim Landgericht Hamburg eingegangen, sagte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. 

Allein 840 Seiten seien vom Anwalt Ingo Bott gekommen, der die Mutter der Kinder, Christina Block, verteidigt. Hildebrandt hatte am 30. September erklärt, bis zum 28. Oktober sollten weitere Beweisanträge schriftlich gestellt werden. Danach könnten die Plädoyers beginnen.

Die Hamburger Unternehmerin Christina Block (53) ist angeklagt, nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Süddänemark nach Deutschland zu entführen. Sie bestreitet das. Es gibt sechs weitere Angeklagte, darunter Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling (67). Der frühere Sportmoderator bestreitet ebenfalls, etwas Unrechtes getan zu haben.

In seinen neuen Beweisanträgen gehe es vor allem um die Geodaten des Handys von Christina Block, erklärte Bott. Diese belegten, dass seine Mandanten zur Zeit eines angeblichen Treffens mit den mutmaßlichen Entführern am 28. oder 29. Dezember 2023 gar nicht am angeblichen Treffpunkt im Hotel «Grand Elysée» gewesen sein könnten. Die Kinder waren in der folgenden Silvesternacht nach Deutschland gebracht worden.

Der Chef der israelischen Sicherheitsfirma, David Barkay, und andere mutmaßliche Entführer aus Israel hatten ausgesagt, Christina Block habe ihrem Team bei einem Treffen in dem zur Block-Gruppe gehörenden Hotel für ihren bevorstehenden Einsatz gedankt und ihm viel Glück gewünscht.

Blocks Handy war wenige Stunden nach der Entführung von der Hamburger Polizei sichergestellt worden. Die Daten wurden den Prozessbeteiligten aber erst kürzlich zur Verfügung gestellt. Nach Ansicht von Bott entlasten sie seine Mandantin. Darum habe er über 20 neue Beweisanträge gestellt. Sie umfassen nach seinen Angaben nur rund 50 Seiten. Auf weiteren Hunderten von Seiten seien die Geodaten tabellarisch dargestellt. 

Streit um Tonaufzeichnungen könnte Prozess verlängern

Ob sich der Prozess tatsächlich seinem Ende nähert, ist durch den Streit um die Sicherstellung von Tonaufnahmen bei einer «Zeit»-Journalistin fraglich geworden. Ende September war ein Podcast mit dem Titel «Zeit Verbrechen: House of Block» veröffentlicht worden. Zu Wort kommen neben Blocks Ex-Mann Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau Astrid Have auch die damals 13 Jahre alte Tochter sowie die älteste gemeinsame Tochter von Block und Hensel, die mit Einverständnis der Mutter bei dem Vater lebt. Das Gericht hatte die Tonaufzeichnungen der Gespräche sicherstellen lassen.

Sicherstellung teilweise rechtswidrig

Auf Beschwerden der «Zeit» und der Journalistin änderte die Kammer ihre Entscheidung ab. Sie beschränkte die Sicherstellung auf die Gespräche, die am 15. und 16. Januar 2024 mit Hensel, Have und der entführten Tochter geführt wurden. Christina Block hatte die beiden Kinder auf gerichtliche Anordnung am 5. Januar 2024 an den Vater zurückgeben müssen. 

Die Sicherstellung von Aussagen der ältesten Tochter von Block und Hensel erklärte die Kammer für rechtswidrig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Ob die verbleibenden Aufzeichnungen nun im Prozess als Beweismittel verwendet werden dürfen, soll das Hanseatische Oberlandesgericht entscheiden. Für den Fall, dass die Beschwerden zurückgewiesen werden, könnte sich der Prozess verlängern. Bislang hat die Kammer 15 weitere Verhandlungstage bis zum 18. Dezember angesetzt.

Anwalt von Blocks Ex-Mann sieht Pressefreiheit in Gefahr

Der Prozess sei weiter auf der Zielgeraden, zeigte sich der Anwalt Christoph Henckel, der Blocks Ex-Mann Stephan Hensel als Nebenkläger vertritt, überzeugt. Dass Verteidiger zum Schluss noch mal viele Anträge stellten, sei in Strafprozessen üblich, sagte er nach der Verhandlung. 

Henckel begrüßte die abgeänderte Entscheidung des Gerichts zur Sicherstellung der Tonaufnahmen. Die Reduzierung des Materials sei ein gutes Zeichen. Henckel fügte aber hinzu: «Es bleibt dabei, dass auch die mögliche Beschlagnahme der jetzt im Raum stehenden Audioaufnahmen aus unserer Sicht mit Blick auf die Pressefreiheit höchst bedenklich ist.»

Die Strafkammer ist nach Angaben der Gerichtssprecherin der Auffassung, dass es den im Podcast benannten Informanten - damit sind Hensel und Have gemeint - gerade auch darum gegangen sei, ihre Geschichte in die Öffentlichkeit zu tragen.

Entwerten Gespräche für Podcast Aussagen bei Polizei?

Die «Zeit»-Journalistin habe die Tochter im Beisein ihres Vaters, seiner Ehefrau und des zehn Jahre alten Bruders über mehrere Stunden befragt. Die polizeilichen Vernehmungen, die Grundlage der Anklage sind, seien erst später erfolgt. Eine Befragung von Kindern in Gegenwart anderer Autoritätspersonen könne ihre späteren Aussagen bei der Polizei erheblich beeinflusst haben, erklärte die Gerichtssprecherin. Wenn das Gericht das nicht eingehend prüfe, könne es womöglich keine Feststellungen mehr auf Basis der späteren Aussagen bei der Polizei treffen. 

Die Kammer hatte nach der Veröffentlichung des Podcasts den Vater der Kinder und dessen neue Frau erneut als Zeugen vernehmen wollen. Doch Hensel berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und Have folgte einer Ladung zum Prozess nicht. (dpa)


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