Nicht jedes Schwein aus Hohenlohe ist Hohenloher Landschwein

| War noch was…? War noch was…?

Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will.

Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will. Der Zusammenschluss aus rund 1450 landwirtschaftlichen Betrieben ist Inhaber der Kollektivmarken «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind». Deren Benutzung ist den Mitgliedern gestattet, wenn diese die Erzeugerrichtlinien zu Zucht, Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung einhalten.

Die gleichnamigen Fleischprodukte des Unternehmens, das kein Mitglied dieses Verbunds ist, entsprächen nicht den Standards, argumentierte der Gründer der Erzeugergemeinschaft, Rudolf Bühler. Die Bezeichnung «Hohenlohe» stehe für Qualität und dürfe nicht einfach von jedem abgegriffen werden - «dann sind wir die Dummen, die teuer produzieren und vermarkten», hatte er zu Beginn des Berufungsverfahrens im Februar (Az. 2 U 73/18) erklärt.

«Der Begriff Hohenlohe kann nicht komplett gesperrt werden», erklärte der Vorsitzende Richter. Herkunftsangaben dürften auch von anderen verwendet werden, auch wenn sie Inhalt einer Kollektivmarke sind.

Allerdings nur, wenn die Benutzung nicht gegen die guten Sitten oder anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe verstoße. Genau so ein Verstoß liege vor. «Bei «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» haben wir eine gewisse Besonderheit, das sind jetzt ungewöhnliche Begriffe», erklärte der Richter. Es bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Verbraucher die Produkte des Beklagten mit der Erzeugergemeinschaft gedanklich in Verbindung brächten. Zugleich nutze der Beklagte durch die Verwendung der beiden Bezeichnungen den guten Ruf der beiden Kollektivmarken in unlauterer Weise aus. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Ermittler suchen nach Spuren in dem zum Teil niedergebrannten Gebäude. Das leerstehende Hotel hatte immer wieder für Schlagzeilen wegen der «Reichsbürger»-Szene gesorgt.

Das Penck Hotel in Dresden veranstaltete am Samstag ein kostenloses Open-Air-Warm-up auf der Hotelterrasse anlässlich des Konzerts der Toten Hosen. Entgegen der ursprünglichen Planung kam die Band spontan selbst vorbei.

Wer in Amberg in der Oberpfalz mit dem Auto unterwegs ist, sollte aufpassen: Wegen ausgelaufenen Frittierfetts besteht nach Angaben der Polizei Rutschgefahr auf einer Straße. 

Ein Streit um den Alkoholausschank in einer Gießener Vereinsgaststätte beschäftigt die Justiz. Die Pächter wollen aus Konzeptgründen kein Bier und andere alkoholische Getränke servieren, der Tennisclub hat ihnen deshalb fristlos gekündigt. Nun soll ein Güterichter helfen. Grundsätzliche Fragen stellen sich: Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf Alkohol?

Bei einem Brand in einem Gastronomiebetrieb am Wiesbadener Kochbrunnenplatz ist ein Beschäftigter verletzt worden. Nach einem Bericht des Wiesbadener Kuriers handelt es sich bei dem betroffenen Restaurant um das Café del Sol.

In einem leerstehenden Hotel in Bad Lauterberg im Harz ist ein Feuer ausgebrochen. Bei dem betroffenen Gebäude handelt es sich um ein Hotel, das in der Vergangenheit mit einer Gruppierung der sogenannten Reichsbürger in Verbindung stand.

Traf sich Christina Block kurz vor der Entführung zum Jahreswechsel 2023/24 mit den maskierten Tätern? Diese Frage bestimmt auch den Endspurt des Prozesses. Es fallen scharfe Worte.

Ein unbekannter Täter hat in der Nacht auf Donnerstag einen Nachtportier in einem Bonner Hotel mit einer Schusswaffe bedroht und Bargeld erbeutet. Nun sucht die Polizei Zeugen des Vorfalls.

Christina Block hat im Prozess um die Entführung ihrer Kinder noch einmal ausführlich Stellung genommen. Dabei gab sie tiefe Einblicke in Familienkonflikte und korrigierte sich in einigen Punkten.

Nach mehreren Monaten des Schweigens hat die angeklagte Mutter Christina Block im Prozess um die Entführung ihrer Kinder nun wieder das Wort ergriffen. Sie wolle einige Punkte ihrer Aussage aus dem Juli 2025 korrigieren. Mehrmals brach ihr die Stimme weg, als sie über ihre Kinder sprach.