Nicht jedes Schwein aus Hohenlohe ist Hohenloher Landschwein

| War noch was…? War noch was…?

Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will.

Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will. Der Zusammenschluss aus rund 1450 landwirtschaftlichen Betrieben ist Inhaber der Kollektivmarken «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind». Deren Benutzung ist den Mitgliedern gestattet, wenn diese die Erzeugerrichtlinien zu Zucht, Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung einhalten.

Die gleichnamigen Fleischprodukte des Unternehmens, das kein Mitglied dieses Verbunds ist, entsprächen nicht den Standards, argumentierte der Gründer der Erzeugergemeinschaft, Rudolf Bühler. Die Bezeichnung «Hohenlohe» stehe für Qualität und dürfe nicht einfach von jedem abgegriffen werden - «dann sind wir die Dummen, die teuer produzieren und vermarkten», hatte er zu Beginn des Berufungsverfahrens im Februar (Az. 2 U 73/18) erklärt.

«Der Begriff Hohenlohe kann nicht komplett gesperrt werden», erklärte der Vorsitzende Richter. Herkunftsangaben dürften auch von anderen verwendet werden, auch wenn sie Inhalt einer Kollektivmarke sind.

Allerdings nur, wenn die Benutzung nicht gegen die guten Sitten oder anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe verstoße. Genau so ein Verstoß liege vor. «Bei «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» haben wir eine gewisse Besonderheit, das sind jetzt ungewöhnliche Begriffe», erklärte der Richter. Es bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Verbraucher die Produkte des Beklagten mit der Erzeugergemeinschaft gedanklich in Verbindung brächten. Zugleich nutze der Beklagte durch die Verwendung der beiden Bezeichnungen den guten Ruf der beiden Kollektivmarken in unlauterer Weise aus. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Geschmackssinn verloren, offene Finger – Johann Lafer schildert, wie sehr ihn die Chemotherapie belastet. Offen zu sagen, dass er krank ist, habe ihn befreit, sagt der 68-Jährige.

Die Betreiberin des Café Eule im Gleisdreieckpark in Berlin hat für Aufsehen gesorgt, weil sie einem Anhänger der AfD die Bedienung verwehrte. Die Gastronomin, die den Betrieb seit neun Jahren führt, thematisierte den Vorfall in einer Videoreihe auf Instagram.

Der Mann, der im Hauptjob vor allem politische Debatten anheizt, lässt inzwischen auch Zwiebeln anschwitzen. Jan Böhmermanns Kochshow-Hommage an Alfred Biolek geht in die nächste Runde.

Zwei Jahre nach dem Einsturz eines Hotels in Kröv an der Mosel mit zwei Toten hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Ingenieur für Baustatik erhoben. Der Vorwurf laute fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen sowie Baugefährdung.

In zwei Berliner Hotels werden Gäste überfallen. In beiden Fällen soll der Täter an der Zimmertür geklopft und dann ein Messer gezogen haben. Eine betroffene Frau spricht vor Gericht von einem Trauma.

Im Rhein herrscht Niedrigwasser, die großen Frachtschiffe fahren daher bereits mit weniger Ladung. Nun gibt es auch Folgen für die Personenschifffahrt - in Bonn steht ein Schiff quer auf dem Rhein.

Bei einem Küchenbrand in einer Gastronomie in Lübeck ist am Mittwochabend ein Mensch schwer verletzt worden. Das Feuer griff nach Angaben der Feuerwehr auf Teile der Fassade und des Daches über.

Lange, bevor er als Koch Geld verdiente, besserte Alexander Herrmann sein Taschengeld als Kofferträger auf. Vor allem bei den Bayreuther Festspielen bewährte sich dabei ein kleiner Kniff.

Blockierte Notausgänge, fehlender Brandschutz: Nach dem Pub-Feuer mit 30 Toten in Bangkok soll es Konsequenzen geben. Im Fokus stehen nicht nur Gesetze, sondern auch das Verhalten der Clubbetreiber.

Eine 40-jährige Frau ist in München in den Schacht eines Wäscheaufzugs gestürzt und schwer verletzt worden. Die Feuerwehr musste sie unter beengten Bedingungen mit einer Spezialtrage über zwei Stockwerke retten.