Nicht jedes Schwein aus Hohenlohe ist Hohenloher Landschwein

| War noch was…? War noch was…?

Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will.

Darf ein Metzgerei-Unternehmen Produkte als «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» verkaufen? Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart hat am Donnerstag nach Angaben einer Sprecherin zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden, die dem Unternehmen dies untersagen will. Der Zusammenschluss aus rund 1450 landwirtschaftlichen Betrieben ist Inhaber der Kollektivmarken «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind». Deren Benutzung ist den Mitgliedern gestattet, wenn diese die Erzeugerrichtlinien zu Zucht, Haltung, Fütterung, Transport und Schlachtung einhalten.

Die gleichnamigen Fleischprodukte des Unternehmens, das kein Mitglied dieses Verbunds ist, entsprächen nicht den Standards, argumentierte der Gründer der Erzeugergemeinschaft, Rudolf Bühler. Die Bezeichnung «Hohenlohe» stehe für Qualität und dürfe nicht einfach von jedem abgegriffen werden - «dann sind wir die Dummen, die teuer produzieren und vermarkten», hatte er zu Beginn des Berufungsverfahrens im Februar (Az. 2 U 73/18) erklärt.

«Der Begriff Hohenlohe kann nicht komplett gesperrt werden», erklärte der Vorsitzende Richter. Herkunftsangaben dürften auch von anderen verwendet werden, auch wenn sie Inhalt einer Kollektivmarke sind.

Allerdings nur, wenn die Benutzung nicht gegen die guten Sitten oder anständige Gepflogenheiten in Handel und Gewerbe verstoße. Genau so ein Verstoß liege vor. «Bei «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» haben wir eine gewisse Besonderheit, das sind jetzt ungewöhnliche Begriffe», erklärte der Richter. Es bestehe die Gefahr, dass die angesprochenen Verbraucher die Produkte des Beklagten mit der Erzeugergemeinschaft gedanklich in Verbindung brächten. Zugleich nutze der Beklagte durch die Verwendung der beiden Bezeichnungen den guten Ruf der beiden Kollektivmarken in unlauterer Weise aus. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat der Verteidiger der angeklagten Christina Block kritisiert, die Ermittlungen in dem Fall seien zu einseitig geführt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders.

Eine Hamburger Familie stirbt im Türkei-Urlaub nach einem Gift-Einsatz im Hotel gegen Bettwanzen. Im Prozess in Istanbul fordern Angehörige Gerechtigkeit – und klagen über fatale Fehler.

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder wird die Hamburger Hauptermittlerin befragt. Einen Satz fand die Polizistin nach der Tat so wichtig, dass sie ihn direkt in ihr Merkbuch schrieb.

Ein Mann soll eine Frau und einen Mann in einem Hotel im Landkreis Biberach lebensgefährlich verletzt haben. Nach der Tat floh er. Die Ermittlungen laufen - zahlreiche Fragen sind offen.

In Großbritannien sind Medienberichten zufolge in den vergangenen Jahren mehrere Pubs mit dem Namen „Duke of York“ geschlossen, verkauft oder umbenannt worden. Darüber berichten unter anderem die Boulevardzeitungen „Daily Express“, „Daily Star“ sowie die deutsche „Bild“.

Nach dem Angriff auf ein israelisches Restaurant in München vor einer Woche prüfen die Ermittler ein mögliches Bekennervideo einer neuen proiranischen Gruppierung. Es war auf Social-Media-Kanälen verbreitet worden.

Ein Dreifach-Maßkrug, ein Riesenrad mit Schlag und ein Schreibfehler – die KI hat beim Maßkrug für das Münchner Frühlingsfest mitgewirkt - das sorgt nun für Gesprächsstoff auf der Mini-Wiesn.

Wenn der berufliche Abschied langsam naht, wird sogar ein Staatsoberhaupt leicht melancholisch. So erging es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim 73. Bundespresseball im Hotel Adlon am Brandenburger Tor in Berlin.

Christina Block bestreitet, die Entführung ihrer Kinder beauftragt zu haben. Doch die Staatsanwaltschaft legt nun Überwachungsaufnahmen aus dem Hotel «Grand Elysée» vor, wo ein Treffen stattgefunden haben soll.

Giftiges Gas im Hotel, verzögerte Hilfe und fehlende Genehmigungen - sechs Angeklagte stehen nach dem Tod einer Hamburger Familie in Istanbul vor Gericht. Was über die Hintergründe bekannt ist.