Ofarim-Prozess – Hotelmanager in psychologischer Betreuung

| War noch was…? War noch was…?

Hat ein Hotelmanager Gil Ofarim wegen seines Davidsterns diskriminiert? Oder lügt der jüdische Musiker? Das soll der Prozess gegen den 41 Jahre alten Ofarim klären, der am Dienstag vor dem Landgericht in Leipzig eröffnet worden ist. Während die Staatsanwaltschaft sich sicher ist, dass Ofarim Falsches behauptet, schweigt dieser zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen gegen ihn.

Der in München geborene 41-Jährige sitzt unter anderem wegen des Vorwurfs der Verleumdung und falscher Verdächtigungen auf der Anklagebank. Anfang Oktober 2021 hatte der Musiker in einem Instagram-Video schwere Antisemitismusvorwürfe gegen den Manager eines Leipziger Hotels erhoben. Ofarim solle seinen Davidstern abnehmen, erst dann dürfe er einchecken, so die Anschuldigung des Sängers. Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgte jedoch eine Anklage gegen Ofarim. Das Verfahren gegen den Hotelmanager wurde eingestellt.

Der Musiker hatte den voll besetzten Gerichtssaal am Dienstagmorgen in Begleitung seiner vier Rechtsanwälte betreten. Vor der Tür hatten noch zahlreiche Menschen warten müssen. Der Sänger und Schauspieler aus München trug eine schwere Lederjacke, über seinem Hemd hing an einer silbernen Kette der Davidstern.

Während der Anklageverlesung wirkte er hochkonzentriert, nickte, als der Staatsanwalt den Inhalt seiner Videos wiedergab. Ursprünglich wollte der Musiker selbst zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen, überließ das Feld dann jedoch seinen Anwälten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Hier stehe Aussage gegen Aussage, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens. Sei während des Vorfalls vor gut zwei Jahren nur ein einziges diskriminierendes Wort gefallen, so sei sein Mandant freizusprechen, betonte der Rechtsanwalt in seinem Statement nach Verlesung der Anklage.

Die Schilderungen Ofarims entsprächen nicht der Wahrheit, sagte Staatsanwalt Andreas Ricken. Der Angeklagte habe den Manager zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Ofarim hatte behauptet, der Mitarbeiter habe ihn aufgefordert, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Angaben der Anklagebehörde sei der Davidstern beim Einchecken unter dem Hemd des Musikers jedoch gar nicht zu erkennen gewesen. Erst bei der selbst gedrehten Videoaufnahme habe Ofarim den Stern sichtbar gemacht.

Auch der Hotelmanager hatte sich am Dienstag zu dem Vorfall geäußert. Dem 35 Jahre alten Mann zufolge war es an der Rezeption an dem Abend im Oktober 2021 aufgrund von technischen Problemen zu einer Verzögerung gekommen. Ofarim habe das Hotel daraufhin als «Scheißladen» bezeichnet, weil andere Gäste angeblich bevorzugt worden seien, sagte der Mitarbeiter. Er habe Ofarim aufgefordert, sich zu entschuldigen, und verwehrte ihm das Einchecken. Ofarim habe sich nach der Auseinandersetzung von der Rezeption entfernt und telefoniert.

Durch das Auftreten Ofarims habe er sich bedroht gefühlt, sagte der Manager. Er habe auch den Ruf seines Hauses in Gefahr gesehen. Der Musiker habe sich wild gestikulierend beschwert, weil angeblich andere Gäste bevorzugt behandelt worden seien. In seiner Aussage ging er zunächst nicht auf den Davidstern ein. Die Befragung des Managers durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist für den zweiten Verhandlungstag am Mittwoch (8.11.) vorgesehen. Bis zum 7. Dezember hat das Gericht insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt.

Zudem schilderte der betroffene Hotelmanager die Folgen des Videos als «dramatisch». Erst am nächsten Tag habe er dann von den Vorwürfen erfahren. «Ich stand im Büro und war entsetzt über das, was da behauptet wurde», sagte der 35-Jährige. Kollegen hätten geweint, der Druck sei riesengroß geworden. In den Wochen danach sei er untergetaucht und habe aus Sicherheitsgründen niemandem mitgeteilt, wo er sich aufhalte. Noch heute werde er psychologisch betreut, betonte der Hotelmanager. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Tod einer Hamburger Familie in Istanbul erscheint vielen wie ein schockierender Einzelfall. Aber auch andere Vorfälle in der Stadt weisen Parallelen zu dem Schicksal der Familie auf.

In Reaktion auf den Tod der Hamburger Familie in Istanbul haben Behörden 24-Stunden-Überwachung für Betriebe angeordnet.: Alle Unternehmen seien verpflichtet, Tag und Nacht Audio- und Videoaufnahmen zu machen und diese 30 Tage lang aufzubewahren.

Die Unternehmerin Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, zwei ihrer Kinder aus der Obhut des Ex-Manns zu entführen. Dessen neue Ehefrau wendet sich als Zeugin direkt an die Angeklagte.

Zum Welttoilettentag feiert Berlin seine historischen Klo-Häuschen, auch Café Achteck genannt. Wo früher Menschen ihr Geschäft verrichteten, werden heute zum Teil Burger gebraten.

Seit vier Monaten läuft der Prozess gegen Christina Block wegen der Entführung ihrer Kinder aus der Obhut ihres Ex-Manns. Jetzt meldet sich der Großvater der Kinder erneut zu Wort.

Im Fall der in Istanbul gestorbenen Hamburger Mutter und ihrer zwei Kinder haben Ermittler weitere Personen festgenommen. Dabei handelt es sich um zwei Hotelangestellte sowie eine Person, die Schädlingsbekämpfung in dem Hotel der Familie durchgeführt hat.

Der Komiker und Künstler Otto Waalkes zeigt rund 150 seiner Gemälde im Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden. Besucher erwartet eine Mischung aus Kunst, Humor - und den berühmten Ottifanten. Auch Tee spielt eine Rolle.

Nach dem Tod einer Hamburger Mutter und ihrer zwei Kinder im Türkeiurlaub ist ihr Hotel in Istanbul evakuiert worden. Die Behörden haben zudem sämtliche Gegenstände aus dem Hotel mitgenommen, um sie im Labor zu untersuchen.

Betonblöcke, Messerverbote und Videokameras: Die deutschen Weihnachtsmärkte rüsten nach Anschlägen in früheren Jahren massiv auf. Doch der Schutz ist teuer. Und die Besucher sorgen sich trotzdem.

Der Urlaub einer Familie aus Deutschland endet in der Katastrophe. Eine Mutter und ihre zwei Kinder sterben nach einem typischen Sightseeing-Tag in Istanbul. Ermittler haben Essen im Verdacht.