Prozess: Wirt in Österreich erklärte Küchenhilfe ohne ihr Wissen zur Betreiberin

| War noch was…? War noch was…?

Einen Sommer lang hatte eine Frau aus der Ukraine als Küchenhilfe in einem Lokal im Bezirk Eferding in Oberösterreich gearbeitet. Dass sie kaum Deutsch verstand und ihre Rechte nicht kannte, nutzte der Wirt aus: Er zahlte ihr einen Teil des Lohns nicht aus und statt eines Arbeitsvertrages ließ er sie eine Gewerbeanmeldung unterzeichnen, die die Frau zur Betreiberin des Lokals erklärte. So versuchte er, Kosten, die er als Unternehmer tragen hätte müssen, auf die Frau abzuwälzen. Die AK Oberösterreich ging für die Frau vor Gericht. Dieses erklärte den Vertrag für nichtig und sprach ihr eine Nachzahlung von 1.200 Euro zu. Zudem wurde sie von Forderungen über knapp 3.300 Euro entlastet.

Nur wenige Wochen war die Ukrainerin in dem Restaurant als Küchenhilfe beschäftigt gewesen. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ließ der Wirt sie eine Reihe an Dokumenten unterschreiben. Er gaukelte ihr vor, dass es sich dabei um Unterlagen handle, die üblicherweise bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu unterzeichnen seien. In Wahrheit meldete er sie aber nie bei der Sozialversicherung an. Eines der unterschriebenen Dokumente war stattdessen eine Gewerbeanmeldung der Frau für das Restaurant. Ohne ihr Wissen wurde sie so auf dem Papier zur Arbeitgeberin in dem Betrieb erklärt, in dem sie tatsächlich unselbständig beschäftigt war. Der eigentliche Arbeitgeber und wirtschaftlich Berechtigte blieb außen vor.

Da die Ukrainerin nicht wusste, wie viel Lohn ihr zustand, gab sie sich zunächst mit der erhaltenen Zahlung von 1.800 Euro für die geleistete Arbeit zufrieden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kehrte sie in die Ukraine zurück. Als sie zwei Jahre später wieder nach Österreich kam, erlebte sie eine böse Überraschung. Da sie als Betreiberin des Lokals galt, erhielt sie von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) Vorschreibungen für ihre Gewerbeanmeldung, von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge der anderen Beschäftigten des Restaurants und von der Energie AG die Stromrechnung für den Betrieb des Lokals.

Die Frau wandte sich an die Arbeiterkammer um Hilfe. Diese stellte fest, dass die Gewerbeanmeldung für das Lokal, die ihr der tatsächliche Betreiber untergejubelt hatte, null und nichtig und sie tatsächlich dort nur als Arbeitnehmerin tätig gewesen war. Überdies hatte sie zu wenig Lohn für die geleistete Arbeit bekommen.

Da der Arbeitgeber sämtliche Ansprüche bestritt, ging die AK für die Frau vor Gericht, das die Rechtsauffassung der Arbeiterkammer bestätigte. Die angebliche Gewerbeanmeldung wurde für ungültig erklärt. Die Frau bekam 1.200 Euro brutto an offenem Lohn nachbezahlt. Die SVA zog den Exekutionsantrag über 512,82 Euro an offenen Sozialversicherungsbeiträgen zurück und die ÖGK zahlte die von der Ukrainerin bereits eingehobenen Sozialversicherungsbeiträge für die anderen Mitarbeiter/-innen des Lokals in der Höhe von 2.760,69 Euro zurück. 


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Ermittler suchen nach Spuren in dem zum Teil niedergebrannten Gebäude. Das leerstehende Hotel hatte immer wieder für Schlagzeilen wegen der «Reichsbürger»-Szene gesorgt.

Das Penck Hotel in Dresden veranstaltete am Samstag ein kostenloses Open-Air-Warm-up auf der Hotelterrasse anlässlich des Konzerts der Toten Hosen. Entgegen der ursprünglichen Planung kam die Band spontan selbst vorbei.

Wer in Amberg in der Oberpfalz mit dem Auto unterwegs ist, sollte aufpassen: Wegen ausgelaufenen Frittierfetts besteht nach Angaben der Polizei Rutschgefahr auf einer Straße. 

Ein Streit um den Alkoholausschank in einer Gießener Vereinsgaststätte beschäftigt die Justiz. Die Pächter wollen aus Konzeptgründen kein Bier und andere alkoholische Getränke servieren, der Tennisclub hat ihnen deshalb fristlos gekündigt. Nun soll ein Güterichter helfen. Grundsätzliche Fragen stellen sich: Gibt es ein Gewohnheitsrecht auf Alkohol?

Bei einem Brand in einem Gastronomiebetrieb am Wiesbadener Kochbrunnenplatz ist ein Beschäftigter verletzt worden. Nach einem Bericht des Wiesbadener Kuriers handelt es sich bei dem betroffenen Restaurant um das Café del Sol.

In einem leerstehenden Hotel in Bad Lauterberg im Harz ist ein Feuer ausgebrochen. Bei dem betroffenen Gebäude handelt es sich um ein Hotel, das in der Vergangenheit mit einer Gruppierung der sogenannten Reichsbürger in Verbindung stand.

Traf sich Christina Block kurz vor der Entführung zum Jahreswechsel 2023/24 mit den maskierten Tätern? Diese Frage bestimmt auch den Endspurt des Prozesses. Es fallen scharfe Worte.

Ein unbekannter Täter hat in der Nacht auf Donnerstag einen Nachtportier in einem Bonner Hotel mit einer Schusswaffe bedroht und Bargeld erbeutet. Nun sucht die Polizei Zeugen des Vorfalls.

Christina Block hat im Prozess um die Entführung ihrer Kinder noch einmal ausführlich Stellung genommen. Dabei gab sie tiefe Einblicke in Familienkonflikte und korrigierte sich in einigen Punkten.

Nach mehreren Monaten des Schweigens hat die angeklagte Mutter Christina Block im Prozess um die Entführung ihrer Kinder nun wieder das Wort ergriffen. Sie wolle einige Punkte ihrer Aussage aus dem Juli 2025 korrigieren. Mehrmals brach ihr die Stimme weg, als sie über ihre Kinder sprach.