Restaurant grillt dreisten Influencer - Gäste sind begeistert

| War noch was…? War noch was…?

Kooperationen zwischen Influencern und Restaurants sind inzwischen üblich. Doch nicht alle Gastronomen sind von solchen Deals begeistert. Ein Restaurant aus Manchester hatte jetzt offenbar die Nase voll von den teilweise dreisten Influencer-Anfragen und stellte eine besonders freche Masche im Internet bloß. Die Gäste sind begeistert.

Das Restaurant „LÜCKY” in Manchester ist für seine Ramen und Sushi bekannt. Offenbar ist es so beliebt, dass es immer wieder Kooperationsanfragen von verschiedenen Influencern erhält. Eine besonders dreiste Anfrage eines Influencers mit 36.000 Followern teilte das Restaurant jetzt mit seinen Followern.

Darin heißt es: „Hey, ich weiß, dass die Anfrage kurzfristig kommt. Ich bin morgen in Manchester und suche nach einem Restaurant, um mit meinem Partner zu brunchen. Wärt Ihr offen für eine Zusammenarbeit, bei der ich etwas über euch poste?“ Statt dem unbekannten Influencer zu antworten, reagierte das „LÜCKY“ in seiner Story auf die Anfrage: „Oh, was für eine Überraschung. Schon wieder eine Nachricht eines Superstars, der ein kostenfreies Essen gegen einen Instagram-Post tauschen möchte.“
 

Doch damit nicht genug. Der unbekannte Instagrammer beschwerte sich per privater Nachricht beim Betreiber über die „Bloßstellung“ und drohte ihm, dass er in Zukunft keine Unterstützung mehr von Influencern erhalten würde. Die nicht ganz ernst gemeinte Antwort ließ nicht lange auf sich warten: „Wir rollen jetzt den roten Teppich für alle kostenlosen Mahlzeiten aus, die du dir wünschst. Und das ist noch nicht alles - unsere Köche sind bereit, sich von ihren Crocs und Birkenstocks zu trennen, um sie als zusätzlichen Bonus für deine liebevolle Arbeit zu erhalten! Sogar die Ehrenmedaille meines Vaters aus dem Japan-Krieg ist zu haben - er fühlt sich großzügig, der alte Knacker, und überlegt sogar, ob er seinen neuen umweltfreundlichen Hybrid-Rollstuhl für Sie einfährt!“

Unter dem Instagram-Posting gibt es jede Menge Support für den Restaurantbetreiber. Und das nicht nur von Gästen. Auch andere Gastonomen unterstützten das „LÜCKY“ und feiern das Restaurant für die Aktion.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Kunde beschwert sich über ein zu leichtes halbes Brot. Das hat teure Folgen für den Bäckermeister. Jetzt muss jede Scheibe gewogen werden. Macht die Regelung die Kunden glücklich?

Etliche Menschen klagten in einem Hotel in Weibersbrunn über Magen-Darm-Probleme. Zahlreiche Rettungskräfte rückten an. Mittlerweile ist die Ursache für die Beschwerden bekannt.

Für das Hotel Palace in Luzern war ein angebliches Verkaufsinserat über 275 Millionen Euro aufgetaucht. Das Hotelmanagement dementierte einen Verkauf und bezeichnet das Angebot als vollständig erfunden.

Warum für eine besondere Kelterei in Erfurt nun offiziell göttlicher Segen erbeten wurde – und das gleich auch noch auf ökumenischem Wege.

Berlin erreicht im internationalen Work from Anywhere Index der International Workplace Group den 30. Platz und ist damit die einzige deutsche Stadt in der Top 50. Bangkok führt das weltweite Ranking vor Tokio und Barcelona an.

In der Bamberger Altstadt ist ein Auto in ein Haus gekracht und hat dabei die Außenwand durchbrochen. Wie Augenzeugen vor Ort einer dpa-Reporterin schilderten, fuhr der Wagen zunächst durch den Außenbereich einer Gaststätte

Eigentlich wollen sie in die Berge fahren, doch als bei einer Pause ihre geliebte Katze davonläuft, schmeißt eine Familie ihre Pläne über den Haufen. Nun heißt es Autobahn statt Gipfelkreuz.

Nach einem Polizeieinsatz in Leipzig ist Freibergs Oberbürgermeister abgetaucht. Auch eine Sondersitzung des Stadtrates bringt nicht mehr Klarheit. Das Rathaus ist im Krisenmodus.

Am Feiertag Nyepi steht die Urlaubsinsel still - auch für Touristen. Ein Mann aus der Schweiz ärgert sich im Internet über die Regeln. Dafür muss er nun ein Jahr ins Gefängnis.

Muss in einer Gießener Vereinsgaststätte Alkohol ausgeschenkt werden oder reicht ein alkoholfreies Angebot? Nun beschäftigt der Fall das Oberlandesgericht in Frankfurt.