Sorgerechtsstreit um Block-Kinder - Prozess gegen Vater angeordnet

| War noch was…? War noch was…?

Im Sorgerechtsstreit um die Kinder der Hamburger Familie Block soll es nun doch einen Strafprozess gegen den in Dänemark lebenden Vater geben. In einem Verfahren wegen Entziehung Minderjähriger hob das Landgericht Hamburg einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts auf, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Dem Vater werde vorgeworfen, der Mutter zwei Kinder im Ausland vorenthalten zu haben. Er soll den Jungen und das Mädchen im August 2021 von einem Besuchswochenende in Dänemark nicht nach Hamburg zurückgebracht haben.

Die Unternehmerin Christina Block und ihr Ex-Mann streiten seit Jahren um das Sorgerecht für die beiden jüngeren ihrer vier Kinder. Seit mehr als zweieinhalb Jahren leben diese bei ihrem Vater in Dänemark, obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Am vergangenen 19. Februar hatte dasselbe Gericht jedoch entschieden, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark.

Der Anwalt des Vaters, Philip von der Meden, kündigte an: «Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, halte ich einen Freispruch für meinen Mandanten für zwingend. Seine Kinder vor Gewalt zu schützen, darf nicht strafbar sein.» Sein Mandant sei ein mutiger und gewissenhafter Vater. Als sein Verteidiger begrüße er es, wenn die Gewaltvorwürfe der Kinder gegen ihre Mutter nun umfassend aufgeklärt werden. 

In der Silvesternacht hatten Unbekannte die beiden Kinder aus Dänemark nach Deutschland geholt. Nach wenigen Tagen bei ihrer Mutter kehrten sie nach einer Gerichtsentscheidung nach Dänemark zurück. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft wird gegen Christina Block und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und sonstiger Straftaten ermittelt. Am 12. Januar hatte die Staatsanwaltschaft das Wohnhaus der Unternehmerin durchsuchen lassen. Auch im Hotel Elysée, das zur Block-House-Gruppe gehört, und in der Firmenzentrale in Langenhorn suchten Ermittler nach Beweismaterial. Anfang März hatte die Polizei erneut das Hotel und die Firmenzentrale durchsucht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Erfurt werden einem Medienbericht zufolge mehrere italienische Restaurants durchsucht. Ermittler schweigen zu den Hintergründen. Welche Rolle spielt die Mafia-Vermutung?

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder geht es auch immer wieder um die lange Vorgeschichte der Tat. Gab es schon 2022 einen Entführungsversuch? Dazu sagte nun ein Privatdetektiv aus.

Der FC Bayern München verbleibt vor dem Heimspiel gegen Paris Saint-Germain in seinem Stammhotel in Unterschleißheim. Der französische Meister weicht nach Medienberichten auf eine Unterkunft am Schwabinger Tor aus.

Blumen für Christina Block, dann beginnt wieder der Prozessalltag. Wie bewerten Verteidiger und Nebenklage die Aussage eines mutmaßlichen Fahrers bei der Entführung der Kinder?

Nach der Befragung eines mutmaßlichen Fahrers bei der Entführung der Block-Kinder haben Verteidigung und Nebenklage diese Zeugenaussage ganz unterschiedlich bewertet. Es gebe zahlreiche Widersprüche, sagte der Anwalt der Angeklagten Christina Block.

Schlaftourismus boomt weltweit. Statt mit Action oder Sightseeing locken immer mehr Hotels mit erholsamen Nächten bis hin zu medizinischen Schlaf-Retreats. Je erholsamer die Nächte, desto schöner der Urlaub: Die Erfolgsformel ist simpel. Die Zielgruppe ist riesig.

Für unzählige Frauen in Ägypten sind Reisen allein völlig normal. Als eine Journalistin trotzdem kein Hotelzimmer allein buchen kann, zieht sie vor Gericht - und hat schließlich Erfolg.

Vom Handwerker-Ausweichquartier zu einem der berühmtesten Vergnügungsviertel der Welt: Die Hamburger Reeperbahn hat in 400 Jahren einiges an Wandel erlebt. Grund genug, sich dafür zu feiern.

Nach dem tödlichen Vorfall mit einer vergifteten Champagnerflasche hat das Landgericht Weiden den Angeklagten freigesprochen. Die Beweislage reichte der Strafkammer für eine Verurteilung nicht aus.

Unbekannte haben in München ein israelisches Restaurant angegriffen. Die Polizei verspricht nun eine Belohnung von 5.000 Euro für entscheidende Zeugenhinweise – und geht einer neuen Spur nach.