„Staatliches Attentat auf die Gastronomie“ – Mook attackiert Bundesregierung

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Das Mook Magazin hat die geplante Verteuerung von Minijobs durch die Bundesregierung scharf kritisiert. In einem öffentlich verbreiteten Facebook-Beitrag bezeichnet das Magazin die Vorhaben als „staatliches Attentat auf die ohnehin schon schwer gebeutelte Speisegastronomie“. Der DEHOGA Baden-Württemberg hat die möglichen finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen bereits berechnet. Demnach könnten die Arbeitgeberabgaben bei vollständiger Umsetzung aller Vorhaben von 31,17 auf 42,27 Prozent steigen.

Mook wirft der Bundesregierung vor, mit ihrer Arbeitsmarktpolitik insbesondere die Individualgastronomie zusätzlich zu belasten. Während die Politik ankündige, Arbeit attraktiver zu machen und die Lohnnebenkosten zu begrenzen, seien gleichzeitig höhere Abgaben für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen. Das Magazin spricht von einem „Minijob-GAU“ und einer „institutionalisierten politischen Paradoxokratie“.

Mook sieht vor allem die Individualgastronomie durch höhere Kosten bedroht

Besonders betroffen sieht das Magazin die handwerklich arbeitende Individualgastronomie. Restaurants benötigten zusätzliche Mitarbeiter häufig nur für einzelne Schichten, etwa an Wochenenden, bei Veranstaltungen oder während saisonaler Nachfragespitzen. Daraus ließen sich nach Darstellung des Magazins keine wirtschaftlich sinnvollen zusätzlichen Vollzeitstellen schaffen.

Mook bezeichnet Minijobs als eines der verbliebenen unternehmerischen Flexibilitätsinstrumente. Die geplanten Änderungen würden diese Beschäftigungsform für Betriebe verteuern. Das Magazin warnt angesichts der wirtschaftlichen Situation der Branche vor einem „regelrechten Pleite-Tsunami“.

Unternehmensschließungen und Umsatzrückgänge belasten das Gastgewerbe

Die wirtschaftliche Entwicklung der Branche dokumentieren verschiedene Untersuchungen. Nach einer Analyse des ZEW Mannheim und Creditreform wurden 2025 rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen geschlossen. Das waren 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Bereits 2024 waren die Schließungszahlen um elf Prozent gestiegen.

Die Untersuchung unterscheidet ausdrücklich zwischen Unternehmensschließungen und Insolvenzen. Nicht jede Schließung ist auf wirtschaftliche Schwierigkeiten zurückzuführen. Zu den möglichen Gründen gehören auch das Alter des Inhabers oder eine fehlende Unternehmensnachfolge.

Auch die Umsatzentwicklung war rückläufig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 20. August 2026 lag der reale Umsatz der Gastronomie im ersten Halbjahr 2026 um 5,7 Prozent unter dem Vorjahreswert. Nominal, also ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung, stieg der Umsatz dagegen um 2,2 Prozent. Für das gesamte Gastgewerbe meldete die Behörde einen realen Umsatzrückgang von 5,2 Prozent.

DEHOGA berechnet zusätzliche Arbeitgeberkosten von mehr als 13.000 Euro

Die vom Mook Magazin kritisierten Änderungen werden in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren behandelt. Der DEHOGA Baden-Württemberg hat ihre mögliche Gesamtwirkung in seinem Faktenpapier „Minijobs erhalten!“ vom 19. Oktober 2026 zusammengefasst.

Zum 1. Januar 2027 wird der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung von bisher 13 Prozent auf den allgemeinen Beitragssatz zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes umgestellt. Diese Änderung ist bereits gesetzlich beschlossen. Der Verband verwendet für seine Berechnung einen Beitragssatz von 17,5 Prozent.

Weitere Kabinettsentwürfe sehen eine Erhöhung der Pauschsteuer von zwei auf fünf Prozent sowie einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent ab 2028 vor. Beide Maßnahmen sind noch nicht endgültig beschlossen.

Bei vollständiger Umsetzung aller Vorhaben würde die gesamte Arbeitgeberabgabenquote nach Berechnungen des Verbandes von 31,17 auf 42,27 Prozent steigen. Dies entspräche einer Erhöhung um 11,1 Prozentpunkte beziehungsweise relativ um 35,6 Prozent. Der DEHOGA weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Szenariorechnung und nicht um einen feststehenden Rechtsstand handelt.

Für einen Betrieb mit zehn Aushilfen an der jeweiligen Verdienstgrenze errechnet der Verband rund 13.150 Euro zusätzliche Jahreskosten. Gut 8.400 Euro davon entfielen auf höhere Abgabensätze. Die Mehrkosten ergeben sich aus höheren Abgabensätzen sowie der in der Szenariorechnung berücksichtigten Entwicklung der Lohnkosten.

DEHOGA fordert eine gemeinsame Folgenabschätzung aller geplanten Minijob-Änderungen

Der Verband kritisiert, dass die verschiedenen Maßnahmen getrennt voneinander behandelt werden. Eine gemeinsame Folgenabschätzung der kumulierten Belastungen liege nicht vor.

Nach einer vom DEHOGA angeführten Erhebung der Minijob-Zentrale von Ende 2025 verfügen rund 3,56 Millionen geringfügig Beschäftigte bereits über einen Hauptjob. Weitere 1,81 Millionen befinden sich im Rentenalter oder kurz davor. Rund 1,19 Millionen sind jünger als 25 Jahre. Das Potenzial für einen Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beziffert der Verband auf rund 370.000 Personen beziehungsweise 5,3 Prozent.

Der DEHOGA fordert, auf zusätzliche Pflegeversicherungsbeiträge für Minijobs zu verzichten, die Pauschsteuer bei zwei Prozent zu belassen und die beschlossene Krankenversicherungserhöhung erneut zu bewerten. Außerdem spricht sich der Verband gegen die Abschaffung des bisherigen Sonderstatus geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse aus, die von der Alterssicherungskommission empfohlen wurde. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren sei bislang nicht eröffnet worden.

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