Wann muss Schuhbeck ins Gefängnis?

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Alfons Schuhbeck weiß nach eigenen Angaben noch nicht, wann er ins Gefängnis muss. «Ich weiß selbst nicht, wann es so weit ist», sagte er der Mediengruppe «Münchner Merkur/tz».

Schuhbeck war im Oktober vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Dieses Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni weitgehend, es sei «im Wesentlichen rechtskräftig», entschied der BGH.

Eine Ladung der Staatsanwaltschaft München I habe er aber bislang noch nicht erhalten, sagte Schuhbeck dem «Merkur». Er warte nun ab. Dass bislang noch keine Ladung zum Haftantritt verschickt wurde, bestätigte auch eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Laut «Merkur» könnte ein Grund dafür sein, dass die Justizbehörden Schuhbeck Zeit geben wollen, seine persönlichen Dinge zu regeln. Inzwischen wurde auch gegen ihn selbst ein Insolvenzverfahren eröffnet, außerdem ist am Amtsgericht München eine Räumungsklage gegen ihn anhängig, weil er die Miete für seine Privatwohnung nicht fristgerecht gezahlt haben soll.

Eine für Anfang August geplante Gerichtsverhandlung wurde aber «auf Antrag beider Parteivertreter» auf Ende Oktober verlegt - wohl, um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen (Tageskarte berichtete).

2,3 Millionen Euro hat Schuhbeck nach Überzeugung des Landgerichts hinterzogen, schon ab einer Million ist eine Haftstrafe nach aktueller Rechtsprechung nahezu unumgänglich. Schuhbeck hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, anders als die Staatsanwaltschaft.

Schuhbeck steht nach dem Urteil und nach der Insolvenz seiner Restaurants vor den Trümmern einer großen, langen Karriere. Geblieben sind nur noch seine Gewürzläden, die von der Schuhbecks Company verwaltet werden und um die es zuletzt auch immer wieder Streit gab wegen ausgebliebener Mietzahlungen. Schuhbeck sagte dem «Merkur»: «Ich danke denen, die mir treu geblieben sind.» (dpa)


 

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