Zahlen & Fakten

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Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

Jedes Bewerbungsgespräch wird durch den ersten Eindruck beeinflusst. In den meisten Fällen kommen weder der Interviewer noch der Bewerber über diese erste Schwelle der Erkenntnis hinaus. Bereits nach wenigen Minuten haben die meisten Menschen sich in ihrer Meinung festgelegt, obwohl das Interview ein bis zwei Stunden dauert. Was läuft da falsch?

In Deutschland fehlen vielerorts Fachkräfte. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt: Die Engpässe belasten viele Menschen in ihrem Job - und sind ein Geschäftsrisiko für Unternehmen.

In Arbeitsverträgen finden sich mitunter Klauseln, die bei bestimmten Verstößen eine Vertragsstrafe vorsehen. Etwa für den Fall, dass Beschäftigte eine Arbeitsstelle gar nicht erst antreten. Grundsätzlich ist es erlaubt, im Arbeitsvertrag Vertragsstrafen zu vereinbaren - doch nicht alle sind zulässig.

Die Azubizahlen im Gastgewerbe entwickeln sich auch in diesem Jahr außerordentlich positiv. Das zeigt eine DEHOGA-Auswertung der aktuellen Analysen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zur Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2023. 

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.

Manchmal passt die Krankschreibung genau auf die Kündigungsfrist, die ein Arbeitnehmer hat. Ist damit alles in Ordnung und die Lohnfortzahlung kommt? Nicht immer, sagen Deutschlands höchste Arbeitsrichter.

Anlässe für Tagesausflüge gibt es viele: In den Bergen wandern gehen, Freunde besuchen, einen Shopping-Tag oder den Besuch einer Veranstaltung genießen. In einer aktuellen Studie hat das Bayerische Zentrum für Tourismus das Tagesausflugsverhalten der Bayern im Jahr 2023 untersucht.

Von Kunden eine Aufmerksamkeit zum Fest bekommen: Das klingt nett. Kann aber seine Tücken haben. Wann Beschäftigte zu Weihnachtsgeschenken besser Nein sagen sollten.