Zahlen & Fakten

Zahlen & Fakten

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Macht Homeoffice einsam? Eher nicht, wie eine Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse ergibt. Aber für manche Mitarbeiter im Homeoffice ist auch nicht alles gut.

Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 Prozent weniger verdient als Männer. Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006.

Handeln Arbeitnehmer böswillig, wenn sie sich während ihrer Kündigungsfrist nicht um einen neuen Job kümmern? Darüber muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr gestritten werden.

Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten - das ist möglich. Zwischen gesetzlichen Vorgaben, Arbeitgeberinteressen und Familienalltag lauern aber Fallstricke. Was bei der Planung entscheidend ist.

Ein Arbeitsverhältnis beginnt erst ab Beginn der Entgeltfortzahlung, nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. Das kann Auswirkungen auf die Anmeldung zur Sozialversicherung haben.

Mitarbeitende motivieren, Kreativität fördern, im Wettbewerb punkten: Es gibt gute Gründe für Firmen, am Umgang mit Fehlern zu arbeiten. Doch oft hapert es dabei. Manchmal sogar in der Führungsetage.

Bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder als Wahlhelfer - Ehrenämter sind vielfältig. Doch wie sieht es aus, wenn freiwillige Einsätze mit dem Job kollidieren? Bekommt man dann frei?

Der Arbeitsvertrag legt zum Beispiel die Aufgaben, die Arbeitszeiten und das Gehalt fest. Was, wenn der Arbeitgeber daran etwas ändern möchte? Dann kann eine Änderungskündigung ins Spiel kommen.