Zahlen & Fakten

Zahlen & Fakten

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Nach vielen Jahren im selben Beruf kennen Beschäftigte ihre Aufgaben und alles, was dazu gehört, ganz genau. Eine Weiterbildung kann in jedem Fall helfen. Wichtig ist aber immer, dass sie auch wirklich zu den bisherigen Erfahrungen und den eigenen beruflichen Zielen passt.

Im mittelständischen Gastgewerbe gingen die Umsätze im September nach Angaben von Datev um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück. Zugleich stiegen die Löhne um 6,5 Prozent – stärker als in allen anderen betrachteten Branchen.

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobber mehr verdienen, ohne die Verdienstgrenze für einen Minijob zu überschreiten. Statt bisher 603 Euro sind dann bis zu 633 Euro im Monat möglich. Was Beschäftigte jetzt wissen sollten.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.