Mindestlohnerhöhung - DEHOGA beleuchtet Auswirkungen auf das Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Bundeskabinett hat den Vorschlag der Mindestlohnkommission zur schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns umgesetzt. Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Historisch hohe Steigerungen und Brutto-Einkommen

Die beschlossenen prozentualen Steigerungen von 8,4 Prozent im Jahr 2026 und weiteren 5,0 Prozent im Jahr 2027 stellen laut DEHOGA die höchsten prozentualen Erhöhungen dar, welche die Mindestlohnkommission je beschlossen hat. Lediglich die politische Anhebung von 10,45 Euro auf 12 Euro im Jahr 2022 war stärker.

Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche ergibt sich daraus ab 2026 ein monatliches Brutto-Mindesteinkommen von mindestens 2.419 Euro und ab 2027 von 2.540 Euro.

Folgen für Tarifverträge im Gastgewerbe

Die Mindestlohnerhöhung führt zu automatischen Anpassungen bei bestehenden niedrigeren Entgeltvereinbarungen in Arbeits- und Tarifverträgen.

Der DEHOGA weist darauf hin, dass im Gastgewerbe die (zum Teil nachwirkenden) Entgelttarifverträge in Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen-Anhalt sowie der Spezialtarifvertrag Systemgastronomie vom gesetzlichen Mindestlohn überholt werden und dadurch ihre Wirkung teilweise verlieren.

Im Gegensatz dazu beinhalten die (ebenfalls zum Teil nachwirkenden) Entgelttarifverträge in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz und dem SaarlandAbstandsklauseln. Dort steigt der vereinbarte Lohn mit dem Mindestlohn an und behält somit seinen Abstand zum Mindestlohnniveau. Der allgemeinverbindliche Entgelttarifvertrag in Schleswig-Holstein verdrängt den gesetzlichen Mindestlohn im Rahmen seines Geltungsbereichs.

Fragen zur Anrechnung von Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Zuschlägen (etwa für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit) auf den Mindestlohn seien eine Frage der jeweiligen arbeitsvertraglichen Gestaltung beziehungsweise des anwendbaren Tarifvertrages.

Dynamische Anpassung bei Minijobs und Midijobs

Die Erhöhung des Mindestlohns hat eine direkte Auswirkung auf die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber. Der DEHOGA betont, dass die Geringfügigkeitsgrenze seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sodass Minijobber weiterhin 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten können – eine langjährige Forderung des DEHOGA.

  • Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Obergrenze für Minijobber auf maximal 603 Euro monatlich.

  • Ab dem 1. Januar 2027 wird der maximal zulässige Verdienst 633 Euro betragen.

Der Übergangsbereich (Midijobs), in dem die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gestaffelt sind, beginnt entsprechend bei 603,01 Euro (2026) bzw. 633,01 Euro und endet unverändert bei 2.000 Euro.

Netto-Erhöhung und steigende Arbeitskosten

Der Mindestlohn wird brutto gezahlt, weshalb Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einen Teil der Erhöhung absorbieren.

Die DEHOGA-Analyse zeigt: Unter Annahme stabiler Beitragssätze steigen die monatlichen Sozialabgaben für einen kinderlosen Vollzeitbeschäftigten von aktuell 481 Euro auf 521 Euro im Jahr 2026 und 547 Euro im Jahr 2027.

Für alleinlebende Beschäftigte in Steuerklasse 1 resultiert daraus folgendes Netto-Ergebnis:

  • Der Bruttolohn für Vollzeitkräfte steigt bis 2027 um 309 Euro.

  • Netto bleiben davon in zwei Jahren 174 Euro mehr übrig.

Die Stellungnahme hält fest: Aus 13,9 Prozent mehr Mindestlohn im Jahr 2027 werden so 7,8 Prozent mehr Nettolohn. Die Aussage des Verbandes lautet: "44 Prozent der Mindestlohn-Erhöhung kassiert der Staat."

Weiterhin betont der DEHOGA, dass der Anstieg der Arbeitskosten für Arbeitgeber spürbar höher sei als die reine Mindestlohnsteigerung, da der Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge auf den höheren Ausgangsbetrag gezahlt werden muss.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.

Die Österreichische Hotelvereinigung hat die größte Praktikums-Umfrage der Branche durchgeführt. Mehr als 1.200 Schüler nahmen an der Befragung teil, die bereits zum vierten Mal stattfand. Die Ergebnisse für das Jahr 2025 zeigen gute Bewertungen für die Praktikumsbetriebe. Optimierungspotenzial sehen die Schüler bei Kommunikation und Dienstzeiten.

Die Gewinner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in den Kategorien Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie ökologische und soziale Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Hotel Luise in Erlangen und die Obermühle Görlitz werden für ihren Einsatz für Kreislaufwirtschaft, faire Arbeitsbedingungen und regionale, umweltschonende Konzepte gewürdigt.

Die Krise in der Wirtschaft hinterlässt deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist in diesem Jahr auf rund 476.000 zurückgegangen, ist war der zweite Rückgang in Folge.

Die Bereitschaft von Fachkräften in Deutschland, während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels für dienstliche Anfragen erreichbar zu sein, hat einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt haben 71 Prozent der Berufstätigen über die Feiertage Urlaub.

Die wirtschaftspolitischen Verwerfungen treffen die Unternehmen in Deutschland weiter hart. Bonitäts-Schlusslicht bleibt das Gastgewerbe. Auch wenn sich die Lage seit Corona leicht gebessert hat, bleibt die Kreditwürdigkeit bei Gastronomen deutlich eingeschränkt.

Das kommende Jahr 2026 bringt für Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt 2,4 Arbeitstage mehr als das laufende Jahr 2025. Dies teilt das Statistische Bundesamt mit. Bundesweit wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage 250,5 erreichen.