Abmahnungen von Webseiten mit Google-Schriftarten (Webfonts)

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Derzeit kommt es vermehrt zu Abmahnungen wegen der Verwendung von Google-Webfonts, also von Schriftarten, die über Google eingebunden werden, auch gegenüber gastgewerblichen Betrieben, Berichtet der DEHOGA-Bundesverband. In der Regel wissen der Betreiber einer Webseite gar nicht, dass auf seiner Seite Google-Webfonts verwendet werden.

Viele Web-Seiten nutzen den Google-Dienst Webfonts. Dabei werden Daten der Besucher von diesen Web-Seiten automatisch an Google übermittelt. Nach einem Urteil des Landgerichts München vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) verstößt der Betreiber der Web-Seite gegen Datenschutzbestimmungen und muss gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen sich gelten lassen. Denn die Besucher der Web-Seiten müssten der Weiterleitung ihrer Daten an Google vorher einwilligen.

Das sei praxisfremd, denn dafür müsste die Datenschutzerklärung auf der Web-Seite deutlich erweitert werden, so der DEHOGA.

Jeder Betreiber einer Webseite sollte sich mit dem Programmierer in Verbindung setzen und das Problem Google-Webfonts ansprechen. Es gibt die Möglichkeit, diesen Dienst weiterzuverwenden, wenn diesr lokal auf dem eigenen Server bzw. auf dem Server des Betreibers der Webseite gespeichert ist. Dann gibt es keine dynamische, sondern eine statische Verweisung auf Google-Webfonts, die auch ohne vorherige Einwilligung des Besuchers zur Weiterleitung seiner Daten an Google datenschutzkonform ist. Aufgrund dessen, dass in diesem Fall die Daten der Besucher auf der Web-Seite nicht an Google automatisch übermittelt werden.


Zurück

Vielleicht auch interessant

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.

Die Bilanz für Bayerns Gastgewerbe im Jahr 2025 fällt ernüchternd aus: Während die Preise die nominalen Umsätze stützen, sinken die realen Erlöse und die Beschäftigtenzahlen in der gesamten Branche. Nur wenige Sparten wie Campingplätze verzeichnen noch ein echtes Wachstum.

Die deutsche Tourismusbranche vermeldet für das Jahr 2025 einen neuen Übernachtungsrekord von 497,5 Millionen Gästen. Während die Hotellerie leichte Einbußen verzeichnete, boomte insbesondere das Camping-Segment.

Die Vergütungen für angehende Fachkräfte im Gastgewerbe steigen: Mit durchschnittlich 1.229 Euro liegen die dreijährigen Ausbildungsberufe der Branche über dem Gesamtschnitt aller dualen Berufe von 1.209 Euro. Eine Auswertung des DEHOGA beleuchtet zudem die Unterschiede zwischen Handwerk, öffentlichem Dienst und tarifgebundenen Betrieben.