Abos in Corona-Zeiten: Mehrheit würde Gutscheine akzeptieren

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Durch Maßnahmen der Bundesregierung zur Verlangsamung der Coronavirus-Verbreitung müssen sich Verbraucher in Sachen Konsum, Freizeit und Unterhaltung in Deutschland auf ein Minimum beschränken. Konzerte und Live-Events sind abgesagt, Fitnessstudios und Sportvereine geschlossen. Drei von zehn Deutschen (28 Prozent) sagen, dass sie bei abgeschlossenen Abonnements und Mitgliedschaften, die derzeit aufgrund der Krise nicht nutzbar sind, ihr Geld zurück möchten. Der Hälfte der Befragten (52 Prozent) reicht es, wenn sie stattdessen Gutscheine oder ähnliche Zusatzleistungen erhalten. Dies ist das Ergebnis der Umfrage „Was Verbraucher sich von Unternehmen in der Corona-Krise wünschen“ von YouGov, für die insgesamt 2.035 Personen vom 20.03. bis 23.03.2020 ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ befragt wurden.

Den Besserverdienenden genügen Gutscheine häufiger

Befragte, deren Nettoeinkommen zwischen 2.000 und bis unter 3.500 Euro beträgt, sagen häufiger (61 und 62 Prozent), dass ihnen Gutscheine oder ähnliche Zusatzleistungen bei Nichtnutzung ihrer Abonnements in Zeiten der Corona-Krise genügen. Diejenigen, die auf ein Nettoeinkommen von 500 bis unter 1.000 Euro pro Monat kommen, sagen das zu 41 Prozent. Eine ähnliche Tendenz zeigt sich beim Kriterium Erwerbstätigkeit: Drei von fünf der Vollzeit-Erwerbstätigkeiten (58 Prozent) genügen Gutscheine oder ähnliche Zusatzleistungen, bei den Nicht-Erwerbstätigen sind es 48 Prozent.

Großes Verständnis für Verzicht auf Rückerstattung bei nicht stattfindenden Veranstaltungen

63 Prozent der Deutschen haben Verständnis, wenn Unternehmen, bei denen sie Leistungen erworben haben, die in Zeiten des Coronavirus nicht eingelöst werden können (beispielsweise Konzertkarten), dazu aufrufen würden, von einer Stornierung / Rückerstattung abzusehen, um das Unternehmen nicht zu gefährden. Ein Fünftel (19 Prozent) hat kein Verständnis dafür. Von jenen Befragten, die sich überhaupt nicht für Politik interessieren, haben 22 Prozent kein Verständnis, die Hälfte (51 Prozent) wiederum hat Verständnis. Jene, die sich ziemlich stark für Politik interessieren, zeigen auffallend mehr Verständnis (71 Prozent). 16 Prozent dieser Befragten hat wiederum kein Verständnis für Verzicht auf Rückerstattung.

Drei Fünftel würden von Stornierung absehen

Von denjenigen, welche Verständnis für einen Aufruf zum Verzicht auf Rückerstattung haben, würden 58 Prozent tatsächlich auf eine Stornierung verzichten. Ein Fünftel (18 Prozent) würde nicht von einer Stornierung absehen.

Alternative digitale Freizeitangebote und kulturelle Veranstaltungen werden von einem Fünftel wahrgenommen

20 Prozent aller Befragten würden in Zeiten der Corona-Krise auf digitale Freizeitangebote, wie Koch- oder Sportkurse oder auch Sprach- oder Musikunterricht per Video in Anspruch nehmen, 18 Prozent würden sich kulturelle Veranstaltungen als Stream ansehen. Männer würden diese Option häufiger nutzen als Frauen (21 Prozent vs. 15 Prozent Frauen). Beim Altersvergleich sind es am häufigsten die 25- bis 34-Jährigen (27 Prozent), die sich kulturelle Veranstaltungen als Stream ansehen würden. Am seltensten würden dies die Befragten ab 55 Jahren tun.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Trotz Elternstolz: Gehören Kinder in den Lebenslauf? Manche Mütter und Väter befürchten Nachteile im Bewerbungsprozess. Wann sollte man rechtlich gesehen beim Arbeitgeber Kinder erwähnen?

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland hat 2024 einen neuen Höchststand erreicht. Gleichzeitig ist auch der Konsum von Geflügelfleisch im Vergleich zu den Vorjahren merklich gestiegen. Diese Daten stehen im Kontext einer stabilen heimischen Produktion, die jedoch weiterhin durch die sich ausbreitende Geflügelpest beeinflusst wird.

Obwohl fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland Frauen sind, sind nur 29,1 Prozent der Führungspositionen weiblich besetzt. Warum hinkt Deutschland hinterher?

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.