Aktuelle Hinweise des Lebensmittelverbands zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Viele Gastgeber sind derzeit mit der Umsetzung der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht befasst. Der DEHOGA hat vor einiger Zeit bereits ein Merkblatt zur Mehrwegverpackungspflicht verfasst

Hilfreich für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen ist zudem insbesondere der Fragen & Antworten-Katalog des Lebensmittelverbandes (Stand 10/2021).

Der Verband hat diesen Katalog nach einem Erfahrungs- und Meinungsaustausch mit involvierten Verbänden und Unternehmen – an dem auch der DEHOGA Bundesverband beteiligt war – jetzt aktualisiert.

Wir haben Ihnen den FAQ-Katalog hier sowie die aktuellen Ergänzungen hier verlinkt.

Die Aktualisierungen betreffen die Auslegung der für die Mehrwegangebotspflicht relevanten Regelungen im Verpackungsgesetz. Der Lebensmittelverband weist einleitend ausdrücklich darauf hin, dass er in seiner Interpretation dem Wortlaut der §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz in Verbindung mit den Begriffsbestimmungen des § 3 unter Heranziehung der amtlichen Begründung folgt.

Darüber hinaus sind für den Verband die Vereinbarkeit der Mehrwegangebotspflichten mit den bestehenden Grundpflichten des Lebensmittelunternehmers zur Gewährleistung der einwandfreien Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln und seiner Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz leitend.

Der Fragen & Antworten-Katalog des Lebensmittelverbandes mit den aktuellen Ergänzungen kann Ihnen als Orientierungshilfe dienen.

Zu beachten ist – wie der Lebensmittelverband auch nach unserer Erfahrung zutreffend ausführt – dass derzeit keine abgestimmte, gefestigte Meinung der Behörden im Sinne einer bundesweit einheitlichen Anwendung der Vorgaben bekannt ist. Allerdings vertreten verschiedene Behörden bei Anfragen oder mit eigenen „Merkblättern“ unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung einzelner Vorgaben der Mehrwegangebotspflichten. Zum Teil stehen diese im Widerspruch zu den Hinweisen des Lebensmittelverbandes – und entsprechend auch zu den Hinweisen des DEHOGA.

Es obliegt Gastgebern bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen abzuwägen, welcher Rechtsauffassung sie folgen, sagt der DEHOGA-Bundesverband. Ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht“ existiert bisher nicht. Mit einem solchen soll frühestens erst im Februar 2023 zu rechnen sein, das heißt erst nachdem die Mehrwegangebotspflicht schon gilt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.