Alkohol am Arbeitsplatz - erlaubt oder verboten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es gibt Unternehmen, da läutet das Gläschen Wein am Nachmittag den kreativen Endspurt ein. Anderswo wird der Durst generell mit Bier gelöscht. Aber wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eigentlich Alkohol trinken?

An sich ja. Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg verweist aber auf eine Arbeitsschutzvorschrift der Deutschen Gesellschaftlichen Unfallversicherung (DGUV). Darin heißt es, dass sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Strenge Vorschriften für bestimmte Berufsgruppen

Wie Markowski erklärt, handelt sich dabei um ein «relatives Alkoholverbot». Es betreffe zudem nicht nur den Alkoholkonsum im Betrieb. «Vielmehr wird der Arbeitnehmer auch sein privates Verhalten so ausrichten müssen, dass es der Vorschrift entspricht.» Zum Beispiel, indem er nicht betrunken zur Arbeit kommt.

Strikte Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen: «Für Busfahrer, ist es zum Beispiel einfach vorgeschrieben, dass sie keinen Alkohol während der Arbeit trinken dürfen», so Markowski. Hier besteht zudem die Vorschrift, mit null Promille zum Dienst anzutreten.

Absolutes Verbot nur eingeschränkt möglich

Der Arbeitgeber hat prinzipiell auch die Möglichkeit, den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz komplett zu verbieten. Das geht aber nicht in jedem Fall. Vielmehr müssen Interessen gegeneinander abgewogen werden: Die Interessen des Arbeitgebers an der ungestörten und risikofreien Führung des Betriebs gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers, die auch die Befugnis zum maßvollen Alkoholgenuss einschließt.

Ein absolutes Alkoholverbot ist abseits davon nach herrschender Meinung nur dann möglich, wenn Abstinenz zur Erfüllung der Arbeitspflicht oder zur Gewährleistung der Sicherheit in einem Arbeitsbereich notwendig ist, so Markowski. Da, wo es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, ist für ein solches Verbot auch grundsätzlich die Zustimmung der Gremien erforderlich.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.

Über Sinn und Zweck der Zeitumstellung wird wohl seit Bestehen gestritten. Trotz vieler Kritiker und negativer Umfragen bleibt es aber vorerst dabei. Oder kann ein Vorstoß aus dem Süden etwas ändern?

Rheinland-Pfalz ist in der Gunst der Touristen weiter gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Gäste von Januar bis August 2025 auf knapp sechs Millionen. Im Ahrtal wirkt jedoch die Flutkatastrophe nach.