Alkohol am Arbeitsplatz - erlaubt oder verboten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es gibt Unternehmen, da läutet das Gläschen Wein am Nachmittag den kreativen Endspurt ein. Anderswo wird der Durst generell mit Bier gelöscht. Aber wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit eigentlich Alkohol trinken?

An sich ja. Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg verweist aber auf eine Arbeitsschutzvorschrift der Deutschen Gesellschaftlichen Unfallversicherung (DGUV). Darin heißt es, dass sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Strenge Vorschriften für bestimmte Berufsgruppen

Wie Markowski erklärt, handelt sich dabei um ein «relatives Alkoholverbot». Es betreffe zudem nicht nur den Alkoholkonsum im Betrieb. «Vielmehr wird der Arbeitnehmer auch sein privates Verhalten so ausrichten müssen, dass es der Vorschrift entspricht.» Zum Beispiel, indem er nicht betrunken zur Arbeit kommt.

Strikte Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen: «Für Busfahrer, ist es zum Beispiel einfach vorgeschrieben, dass sie keinen Alkohol während der Arbeit trinken dürfen», so Markowski. Hier besteht zudem die Vorschrift, mit null Promille zum Dienst anzutreten.

Absolutes Verbot nur eingeschränkt möglich

Der Arbeitgeber hat prinzipiell auch die Möglichkeit, den Alkoholkonsum am Arbeitsplatz komplett zu verbieten. Das geht aber nicht in jedem Fall. Vielmehr müssen Interessen gegeneinander abgewogen werden: Die Interessen des Arbeitgebers an der ungestörten und risikofreien Führung des Betriebs gegen die allgemeine Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers, die auch die Befugnis zum maßvollen Alkoholgenuss einschließt.

Ein absolutes Alkoholverbot ist abseits davon nach herrschender Meinung nur dann möglich, wenn Abstinenz zur Erfüllung der Arbeitspflicht oder zur Gewährleistung der Sicherheit in einem Arbeitsbereich notwendig ist, so Markowski. Da, wo es einen Betriebs- oder Personalrat gibt, ist für ein solches Verbot auch grundsätzlich die Zustimmung der Gremien erforderlich.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Verbraucher in Deutschland sind bereit, für Fleisch aus besserer Tierhaltung höhere Preise zu bezahlen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. 58 Prozent der Befragten würden mehr Geld ausgeben, wenn höhere Standards gegeben sind.

Ab dem 1. April 2024 startet der neue Mobilitätszuschuss für Auszubildende. Die Bundesagentur für Arbeit fördert damit junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildung in einer anderen Region verlassen.

Streik auf Streik und Reiseunsicherheit – so hat das Jahr 2024 für die Tourismuswirtschaft begonnen. Der wirtschaftliche Schaden genauso wie der Imageschaden seien immens, wie nun der BTW mitteilte.

Trend-Lebensmittel Hühnerei: Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern ist in Deutschland wieder gestiegen. Bei 236 Eiern lag er im vergangenen Jahr, wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn mitteilt.

Der Fachkräftemangel unter den Unternehmen in Deutschland hat weiter abgenommen – vor allem in der Industrie und im Handel. Im Hotelgewerbe und der Logistik dagegen sucht jedes zweite Unternehmen händeringend Fachpersonal.

Aus Nordrhein-Westfalen kommen viele zum Urlaub an die Nordsee. Da an der Küste und auf den Inseln aber Arbeitskräfte fehlen, machen sich Gastronomen und Touristiker nun im Ruhrgebiet auf die Suche.

Der seit Jahresanfang wieder geltende normale Mehrwertsteuersatz hat in der rheinland-pfälzischen Gastronomie einer Befragung des Dehoga zufolge zu deutlichen Rückgängen bei Umsätzen und Gästen geführt.

Die Gastronomie in Deutschland schwächelt weiter. Der Umsatz sank im Januar 2024 um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Januar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, war er 14,0 Prozent niedriger.

An Sonn- oder Feiertagen herrscht eigentlich Beschäftigungsverbot. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Welche Regeln gelten? Was gilt für Zuschläge und Freizeitausgleich? Fragen und Antworten.

Morgen wäre der erste Arbeitstag, aber Grippe oder Magen-Darm machen dem Neustart einen Strich durch die Rechnung. Das gibt nicht nur ein schlechtes Gefühl, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen.