Krank beim Jobwechsel - was nun?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Blöd, wenn Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag krank im Bett liegen, statt das neue Team und künftige Aufgaben kennenzulernen. Und verständlich, wenn da Gedanken aufkommen wie: Was die neuen Kollegen jetzt wohl denken? Und hoffentlich hinterlässt das bei der Führungskraft keinen schlechten Eindruck. 

Unabhängig von solchen Sorgen gibt es aber auch rechtliche Auswirkungen. «Wer zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses krank ist, hat erst mal keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. 

Das bedeutet: In der Zeit, in der der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin krank ist, bekommt er oder sie vom Arbeitgeber kein Gehalt. Im Gesetz ist festgelegt, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunächst keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn sie direkt zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder in den ersten vier Wochen erkranken.

In der Regel springt Krankenkasse mit Krankengeld ein 

Beschäftigte sollten sich aber in jedem Fall ganz normal krankmelden. Bleibt die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber aus, können Arbeitnehmer allenfalls Gehaltsersatzleistungen bekommen, so Schipp. Für Krankengeld etwa müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an ihre Krankenkasse wenden. Wer aus der Arbeitslosigkeit kommt, hat dem Fachanwalt zufolge unter Umständen weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die gute Nachricht: «Durch eine Krankheit verlängert sich weder die Probezeit noch die Wartezeit, bis der gesetzliche Kündigungsschutz gilt. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift in jeden Fall nach sechs Monaten», so Schipp. 

Allerdings gilt während einer vereinbarten Probezeit immer: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. «Das ist ohne Angabe von Gründen möglich - höchstens jedoch innerhalb der ersten sechs Monate», sagt Schipp. Um einen schlechten Eindruck zu vermeiden und einer Kündigung vorzubeugen, empfiehlt der Fachanwalt, offen und transparent mit dem neuen Arbeitgeber zu kommunizieren.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich einer Umfrage zufolge bei Hitze während der Arbeit stark belastet. Jeder Fünfte klagt über hitzebedingte Gesundheitsprobleme.

In Filmen ist KI oft der Superschurke, in der Realität wird sie mal als Weltverbesserer mal als Jobkiller gesehen. Zumindest die Angst vor Letzterem ist unter Büroarbeitern aber nicht allzu präsent.

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Deutschland ist nach einer internationalen Umfrage für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. In der am Mittwoch veröffentlichten Befragung von 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus 188 Ländern liegt Deutschland in der Rangliste der beliebtesten Arbeitsstandorte auf Platz fünf.

Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Das Gastgewerbe verzeichnete im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Umsatz real 14,0 Prozent niedriger.

Schwächstes Wachstum der G7-Staaten: Für Deutschland hat der IWF in seiner neuen Prognose keine guten Nachrichten. Die Weltwirtschaft schlägt sich trotz düsterer Befürchtungen allerdings recht wacker.