Anleitung: In vier Schritten dem Steuerbescheid widersprechen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bereits mit Erstellung der Steuererklärung beginnt für Millionen von Menschen eine stressige und zuweilen unsichere Phase. Immerhin will man bloß nichts falsch machen. «Stress und Nervosität spielen eine Rolle, besonders, wenn es um Nachzahlungen und komplexere Steuerthemen geht», sagt Steuerberater Roland Elias. Bei Mandanten, die Steuermodelle nutzen oder erweitern, sei die Anspannung noch mal größer, so der Regensburger. Schließlich ist nie ganz klar, wie das Finanzamt reagieren wird. Am Ende landet aber bei allen, die eine Erklärung abgegeben haben, der Steuerbescheid im echten oder virtuellen Briefkasten.

Den Bescheid vom Finanzamt sollten Empfänger jetzt genau unter die Lupe nehmen. Wenn sich Fehler finden, kann man dagegen vorgehen. Das Rechtsmittel der Wahl ist der Einspruch. Im Jahr 2020 waren Steuerpflichtige mit ihm in zwei von drei Fällen erfolgreich, hat die Zeitschrift «Finanztest» (9/2022) ermittelt. Gegen falsche Bescheide vorzugehen, lohnt sich also - die Leitplanken dafür setzt die Abgabenordnung (AO). Und so geht's:

Schritt eins: Abgleich und Prüfung der Daten

Der Steuerbescheid ist optisch und inhaltlich fast identisch mit den Probeberechnungen, die viele Steuerprogramme vor dem Absenden der elektronischen Steuererklärung ausgeben. Darum ist es hilfreich, sich diese Rechnung auszudrucken und abzuspeichern - das erleichtert anschließend die Überprüfung.

Ist der Steuerbescheid da, gehen Steuerpflichtige die einzelnen Angaben Schritt für Schritt durch. Dabei fällt schnell auf, ob und in welchem Umfang das Finanzamt von den eingereichten Daten abweicht. Gegebenenfalls finden sich am Ende des Bescheids weitere Erläuterungen. Denn Finanzbeamtinnen und -beamte müssen Abweichungen von den eingegebenen Daten im Bescheid erläutern.

Bestehen keine Abweichungen, lohnt es sich trotzdem, noch mal alle Unterlagen durchzugehen. Zum Beispiel, um zu prüfen, ob Versicherungsbeiträge bei den Angaben vergessen wurden. Denn innerhalb der Einspruchsfrist kann das Finanzamt den Bescheid auch zugunsten des Betroffenen ändern.

Schritt zwei: Der Einspruch beim Finanzamt

Um gegen den Steuerbescheid vorzugehen, ist der Einspruch der statthafte Rechtsbehelf. Das ist ein formloses Schreiben, das dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch - zum Beispiel per E-Mail oder direkt via Elster-Portal - übermittelt wird. Das Schriftstück muss nicht Einspruch genannt werden, es muss allerdings den zu beanstandenden Bescheid genau bezeichnen - zum Beispiel «Einkommensteuerbescheid 2021 vom 07.08.2022».

Der Einspruch muss das Finanzamt innerhalb der 30-tägigen Einspruchsfrist erreichen. Die Frist läuft mit Zugang des Steuerbescheids beim Empfänger. Als Zugang gilt aber nicht der tatsächliche Empfang oder das Öffnen des Bescheids, sondern der dritte Tag nach Aufgabe des Bescheids bei der Post. So regelt es die Abgabenordnung (AO).

Für den Einspruch gibt es mit Ausnahme von Form und Frist keine besonderen Vorgaben. Der Steuerpflichtige entscheidet, wie ausführlich er sein Anliegen begründet und welche Dokumente er beifügt.

Im Einspruch sollten aber alle beanstandeten Punkte aufgegriffen werden. Steuerberater Roland Elias empfiehlt, an dieser Stelle direkt die entsprechenden Belege beizufügen und den Sachverhalt umfassend zu erläutern. «In komplexeren Fällen macht es Sinn, den Sachbearbeiter anzurufen und mögliche Unklarheiten direkt aus der Welt zu schaffen.» Denn auch ein Einspruch kann wieder zu Rückfragen der Behörde und damit zu Verzögerungen führen.

Das Finanzamt erlässt daraufhin einen geänderten Bescheid. Wenn die Punkte nicht oder nicht vollständig berücksichtigt werden können, weist die Behörde sie als unbegründet zurück oder ändert den Steuerbescheid nur in einigen Punkten.

Schritt drei: Die Einspruchsentscheidung

Kommt zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen keine Einigung zustande, erlässt die Behörde eine Einspruchsentscheidung. Auch hier kann sie den Betroffenen entgegenkommen, das Ersuchen ganz ablehnen oder einen Mittelweg wählen. Letzteres wird als Teilabhilfe bezeichnet. Steuerpflichtige erhalten also einen geänderten Steuerbescheid, in dem aber nicht alle angefochtenen Punkte geändert wurden.

Zur Beweissicherung erfolgt der Versand von Einspruchsentscheidungen oft mit Zustellungsurkunde. Auf dieser vermerkt die Post die tatsächliche Zustellung des Briefs und sendet sie ans Finanzamt zurück.

Schritt vier: Die Klage beim Finanzgericht

Gegen eine erlassene Einspruchsentscheidung können Betroffene keinen Einspruch mehr einlegen. Ab hier beginnt das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Eine Anfechtung der finalen Entscheidung des Finanzamts ist also nur noch mit der Klage vor dem Finanzgericht möglich. Zuständig ist das jeweils örtliche Gericht, das auf der Einspruchsentscheidung vermerkt ist.

Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang. Es kann aber sinnvoll sein, zumindest einen Steuerberater zurate zu ziehen. Vor dem Finanzgericht gibt es ein bestimmtes Prozedere, das für Laien schwierig zu überblicken sein kann. Auch auf Richter mache das einen besseren Eindruck, sagt Steuerberater Elias.

Für die Klage gilt wieder eine Monatsfrist. Die Klageschrift muss das Finanzgericht innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung erreichen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden. Die sogenannte Wiedereinsetzung sorgt dafür, dass die Klage trotz versäumter Frist zulässig ist. Länger als sechs Monate kann das Gericht die Frist allerdings nicht verlängern.

Wer mit der Entscheidung des Finanzgerichts in erster Instanz nicht zufrieden ist, kann Beschwerde oder Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) einlegen. Allerdings kommt das nur infrage, wenn das im Urteil zugelassen wurde. Den Weg zum BFH lassen Gerichte generell nur in Verfahren zu, die grundlegende steuerliche Fragestellungen betreffen. Dazu gehört etwa die Auslegung einer steuerlichen Vorschrift. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.