Arbeiten ohne Ausbildung? Wie Ungelernte beruflich weiterkommen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Kein Schulabschluss, keine Berufsausbildung: Trotzdem gibt es für Ungelernte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie arbeiten etwa im Lager, am Fließband, im Reinigungsbereich, als Helfer in der Küche oder im Büro. Im Handwerk gibt es in bestimmten Bereichen ebenfalls Jobs für Ungelernte.

Gut 5,5 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Deutschland hatten nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 31. März 2022 den beruflichen Status Helferin oder Helfer. Zum Vergleich: Am 30. Juni 2013 waren es rund 4,03 Millionen Menschen.

Auch wenn die Zahl der Helferinnen und Helfer über die Jahre gestiegen ist: Unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - 34,3 Millionen gab es zum Stichtag 31. März 2022 deutschlandweit - machen sie nur einen vergleichsweise geringen Anteil aus.

Jobs oft über Leiharbeitsfirmen

Typisch bei Tätigkeiten, für die keine besonderen Qualifikationen erforderlich sind: Solche Stellen werden überwiegend von Leiharbeitsfirmen ausgeschrieben. «Dies beschleunigt die Jobsuche, heißt aber auch, ein Dritter verdient mit», sagt Olaf Craney vom Deutschen Verband für Bildungs- und Berufsberatung. Man kommt zu solchen Jobs aber auch über Beziehungen, Kontakte oder Initiativbewerbungen.

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt in aller Regel eher formlos. «Man geht zu einem potenziellen Arbeitgeber und spricht vor», erklärt Craney. Ansprechpartner sind in der Gastronomie etwa die Restaurantbesitzerin oder im Baubereich beispielsweise der Maurermeister.

«Bei solchen Gesprächen ist es aufgrund fehlender Qualifikationen immer besser, bisherige berufliche Erfahrungen und persönliche Stärken in den Vordergrund zu stellen», rät Christian Ludwig von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Abschlüsse nachholen

Wer ohne formale berufliche Qualifikationen einen Job bekommen hat, kann sich allerdings in beruflicher Hinsicht nicht unbedingt in Sicherheit wähnen.

Erstens ist die Bezahlung oft vergleichsweise schlecht. Zweitens sind die Tätigkeiten von Ungelernten oft solche, die sonst niemand machen möchte. Und drittens sind Ungelernte nicht selten die ersten, die die Kündigung erhalten, wenn ein Unternehmen in eine Krise gerät. «Das sind alles gute Gründe für Ungelernte, möglichst schnell Abschlüsse oder wenigstens Qualifizierungen anzugehen», sagt Olaf Craney.

Ein Weg kann sein, den Arbeitgeber, bei dem man gerade beschäftigt ist, gezielt anzusprechen und um Unterstützung zu bitten bei dem Vorhaben, einen Schulabschluss und eine Ausbildung nachzuholen. Der Arbeitgeber kann sich wiederum an die Agentur für Arbeit wenden und sinngemäß sagen: «Ich habe hier einen engagierten und motivierten Helfer, aus dem ich gerne eine Fachkraft machen möchte.»

Für solche Fälle gibt es von der Agentur für Arbeit Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. «Oft ist es sogar möglich, dass die Ausbildung verkürzt werden kann, wenn der Helfer oder die Helferin durch die Helfertätigkeit entsprechende praktische und theoretische Erfahrungen aufweisen kann», sagt Olaf Craney.

Eigene Stärken herausarbeiten

«Ungelernte können sich aber auch selbst bei der örtlichen Arbeitsagentur beraten lassen und sich dort über Fördermöglichkeiten informieren», erklärt Christian Ludwig. Wichtig im Vorfeld: Betroffene sollten sich über ihre eigenen Stärken und Interessen in Ruhe Gedanken machen und sie klar benennen können.

Mit dem Bürgergeldgesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, werden die Möglichkeiten zur Qualifizierung, vor allem von Geringqualifizierten, noch einmal gestärkt. Im Fokus sind hierbei unter anderem abschlussorientierte Weiterbildungen.

«Zudem ist der Erwerb eines Berufsabschlusses auch über Teilqualifizierungen möglich, die über einen längeren Zeitraum laufen», sagt Christian Ludwig. Teilqualifizierungen bedeutet: Die Ausbildung wird in Etappen absolviert. Diese bauen aufeinander auf, jede einzelne Etappe führt zu einem Zertifikat.

Weiterbildungsprämien winken

Um Ungelernte zu motivieren und ihr Durchhaltevermögen bei einer abschlussorientierten Weiterbildung zu stärken, gibt es ab dem 1. Juli 2023 ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.

Zudem winken Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen. Bei einer bestandenen Zwischenprüfung beträgt die Prämie 1000 Euro, bei einer bestandenen Abschlussprüfung gibt es 1500 Euro.

Wer an einer Weiterbildung, die nicht auf einen Berufsabschluss zielt und länger als acht Wochen dauert, teilnimmt, hat ab Juli 2023 Anspruch auf den sogenannten Bürgergeldbonus - er beträgt für die Dauer der Qualifizierung 75 Euro monatlich. Olaf Craney zieht insgesamt ein positives Fazit: «Für Ungelernte gibt es gute Optionen, einen Schul- und Berufsabschluss zu erlangen.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.