Arbeitgeber dürfen Maske im Job anordnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitgeber darf anordnen, dass Beschäftigte und Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Gesundheitsschutz wiegt schwerer als der Wunsch des Einzelnen, ohne Maske oder Gesichtsvisier zu arbeiten. Auch mit einem ärztlichen Attest kann man die Anordnung nicht ohne weiteres umgehen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg weist der DGB Rechtsschutz hin.

Im verhandelten Fall arbeitete der Kläger als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus. Im Mai 2020 hatte sein Arbeitgeber angeordnet, dass Beschäftigte und Besucher Mund-Nasen-Bedeckungen tragen sollen. Der Mann legte daraufhin ein Attest vor, das ihn pauschal von der Maskenpflicht befreite. Auch ein Gesichtsvisier lehnte er ab - und legte dafür ein weiteres Attest vor.

Ohne Gesichtsbedeckung wollte der Arbeitgeber den Mann aber nicht im Rathaus beschäftigen - und verbot ihm den Zutritt. Der Kläger beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, doch das Gericht wies die Anträge ab. Der Gesundheits- und Infektionsschutz der Mitarbeiter und Besucher sei höher zu werten als der Wunsch des Klägers.

Außerdem bemängelte das Gericht die Atteste des Mannes. Sie müssten nachvollziehbar darlegen, warum die Person keine Maske tragen könne. In den Attesten des Klägers hatten keinerlei Gründe gestanden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wegen der weltweiten Krisen wollen die Unternehmen in Deutschland nach Angaben des Ifo-Instituts mehr Stellen abbauen. Das entsprechende Beschäftigungsbarometer sank im März um mehr als zwei Punkte auf den niedrigsten Wert seit fast sechs Jahren.

Deutschland zählt zu den Ländern mit den höchsten Arbeitskosten in der EU. Im vergangenen Jahr verteuerte sich die Arbeitsstunde weiter. Wie steht Deutschland im Vergleich zu seinen Nachbarn da?

Bungalow oder Einfamilienhaus mit Obergeschoss? Diese Grundsatzentscheidung prägt Raumaufteilung, Grundstücksnutzung und Wohnkomfort über Jahre. Beide Bauformen haben klare Vorteile – doch sie unterscheiden sich stark in Platzbedarf und Alltagstauglichkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung zu welcher Lebensphase passt und hilft, 2026 die richtige Wahl zu treffen.

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?