Arbeitgeber mit eigenen Quarantäne-Regeln muss zahlen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitgeber, die für Urlaubsrückkehrer aus Corona-Risikogebieten härtere Quarantäne-Regeln verhängen als von den Behörden vorgesehen, dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht ohne Bezahlung aussperren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Grundsatzurteil (5 AZR 154/22) in Erfurt.

Der Kläger, ein Urlaubsrückkehrer aus der Türkei, hatte ein vierzehntägiges Betretungsverbot für seinen Betrieb trotz negativen Corona-Tests erhalten. Den Präzedenzfall für ein weiteres Corona-Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts lieferte ein Lebensmittelhersteller aus Berlin.

Der Fall

Der Berliner hatte nach seinem Urlaub im Sommer 2020 in der Türkei, die damals als Corona-Risikogebiet vom Robert Koch-Institut (RKI) eingestuft war, viel unternommen: ein PCR-Test nach Abreise, einen bei Ankunft in Deutschland und noch ein Attest vom Hausarzt. Er sei Covid-19 und beschwerdefrei, wurde ihm bescheinigt. Trotzdem ließ ihn sein Arbeitgeber nach dem Urlaub nicht in den Betrieb, verlangte zwei Wochen Quarantäne und wollte den Leiter der Nachtreinigung in dieser Zeit nicht bezahlen. Dagegen klagte der Mann - und gewann auch in der höchsten Instanz. Sein Arbeitgeber muss ihm Gehalt nachzahlen - exakt 1512,47 Euro.

Das Urteil

Der Fünfte Senat mit dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Linck entschied, dass Unternehmen mit einem Corona-Hygienekonzept, das strengere Regeln als die behördliche Quarantänepflicht vorsieht, Mitarbeiter bei einem Betretungsverbot trotz negativem Corona-Test weiter bezahlen müssen. Der Arbeitgeber schulde «grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs», heißt es in der Entscheidung. «Die Ursache der Nichterbringung der Arbeitsleistung» habe der Arbeitgeber schließlich «selbst gesetzt». Zudem sei dem Kläger nicht die Möglichkeit gegeben worden, durch einen weiteren PCR-Test eine Infektion weitgehend auszuschließen.

Die Regeln des Arbeitgebers

Ein von der Konzernzentrale des auf Tiefkühlprodukte spezialisierten Unternehmens erarbeitetes Hygienekonzept sah vor, dass Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet 14 Tage zu Hause bleiben müssen. Ein einmaliger PCR-Test nach der Rückkehr würde nicht akzeptiert. Der Arbeitgeber informierte die Beschäftigten über Länder, die vom RKI als Risikogebiet eingestuft worden seien, auch die Türkei. Bei einer Quarantäne würden Mitarbeiter ihren Anspruch auf Lohn verlieren.

In dem Arbeitsgerichtsverfahren argumentierte der Arbeitgeber, er habe die betriebliche Quarantäne-Anordnung wegen eines «vergleichsweise hohen Risikos eines falschen negativen Testergebnisses» getroffen.

Was die Behörden sagten

Das zuständige Gesundheitsamt hatte dem Kläger auf seine Anfrage hin mitgeteilt, dass Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten dann von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen seien, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen könnten. Es berief sich auf die Verordnung des Landes Berlin von Juni 2020. Vorzulegen sei ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund.

Der juristische Aspekt

Juristisch ging es darum, ob der Kläger ordnungsgemäß seine Arbeitskraft angeboten hat, diese aber vom Arbeitgeber zu Unrecht nicht angenommen wurde. Daraus ergeben sich Verpflichtungen zur Lohnzahlung oder nicht. Juristen sprechen von «Annahmeverzug».

Was derzeit gilt

Nach Angaben des RKI gibt es seit Anfang Juni 2022 nach Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung nur noch die Kategorie der Virusvariantengebiete. Die Kategorie der Hochrisikogebiete sei entfallen. Rückkehrer brauchten grundsätzlich keinen Nachweis mehr, «dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt». (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.