Arbeitslosigkeit in Deutschland im November nur leicht gesunken

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

„Die konjunkturelle Flaute hinterlässt weiter ihre Spuren am deutschen Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben saisonbereinigt zugenommen. Die Beschäftigung wächst nur noch wenig und die gemeldete Arbeitskräftenachfrage ist nach wie vor rückläufig“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist im November 2023 – wie in den Herbstmonaten üblich – gesunken und zwar auf 2.606.000. Mit einem Minus von 1.000 fällt der Rückgang für einen November aber sehr gering aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 22.000 zugenommen. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 172.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank im November um 0,1 Prozentpunkte auf 5,6 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,1 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gestiegen. Sie lag im November 2023 bei 3.448.000 Personen. Das waren 176.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 122.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. November für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. 

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 149.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach jeweils 111.000 im August und im Juli.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 15.000 gestiegen. Mit 46,26 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 272.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von August auf September 2023 saisonbereinigt leicht um 5.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im September nach Hochrechnungen der BA um 195.000 auf 35,09 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,6 Millionen Personen hatten im September 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 201.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,42 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Arbeitskräftenachfrage

Im November waren 733.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 90.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im November 2023 um 1 Punkt auf 114 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 15 Punkten. 

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

795.000 Personen erhielten im November 2023 Arbeitslosengeld, 93.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.915.000. Gegenüber November 2022 war dies ein Anstieg um 80.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?