Arbeitsrecht: Müssen Mitarbeiter im Urlaub erreichbar sein?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Beschäftige müssen im Urlaub nicht für ihren Arbeitgeber erreichbar sein. Das erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz. Darin ist der Anspruch auf Erholungsurlaub geregelt.

An ihren freien Tagen müssen Beschäftigte demnach komplett von der Arbeit entbunden sein. Telefonate oder E-Mails zu beantworten, würde dem Erholungszweck des Urlaubs aber entgegenstehen.

Sonderregeln im Arbeitsvertrag

Findet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, die regelt, dass Beschäftigte auch im Urlaub ständig oder stundenweise erreichbar sein müssen, sollte geprüft werden, ob diese Regel zulässig ist, rät der Bund-Verlag.

Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2000 (Az. 9 AZR 405/99) zufolge seien derartige Vereinbarungen in Arbeitsverträgen regelmäßig unzulässig. Das gilt laut Bund-Verlag jedenfalls für die 24 Werktage, die jeder oder jedem Angestellten als gesetzlicher Mindesturlaub zustehen.

An allen zusätzlichen, vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Urlaubstagen könne es allerdings vertraglich Sonderregeln geben. Hier könnte der Arbeitgeber dann verlangen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch im Urlaub erreichbar sind.

Erreichbarkeit im Notfall

Neben solchen Sonderklauseln im Arbeitsvertrag gibt es den Informationen zufolge einige Ausnahmesituationen, in denen ein Anruf oder die Kontaktaufnahme vom Arbeitgeber legitim sein kann. Denkbar ist etwa, dass nur der Beschäftigte ein dringend benötigtes Passwort kennt oder ein ähnlich dringender Notfall eintritt.

Eine Kündigung muss übrigens niemand fürchten, der einen Anruf oder eine Kontaktaufnahme vom Arbeitgeber ignoriert, heißt es in dem Beitrag. Eine verhaltensbedingte Kündigung würde eine vorherige Abmahnung voraussetzen. Ein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten kann Beschäftigten im Urlaub aber gar nicht vorgeworfen werden. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.