Arbeitsweg: Dürfen Unternehmen Mitarbeitern das Verkehrsmittel vorschreiben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Das Unternehmen hat neue Nachhaltigkeitsziele ausgerufen und möchte, dass Beschäftigte künftig mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Ist eine solche Vorschrift legitim?

«Nein, der Arbeitgeber kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht vorschreiben, wie sie von ihrem Wohnsitz zur Arbeit kommen», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Der Arbeitsweg zähle nicht zur Arbeitszeit, dementsprechend können Arbeitgeber hier in der Regel auch keine Vorgaben machen.

Laut Peter Meyer seien zwar verschiedene Szenarien denkbar, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für den Arbeitsweg vorgegeben bekommen könnten. «Vielleicht soll jemand den mit Werbung bedruckten Dienstwagen nutzen oder aus Gründen der Nachhaltigkeit mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren - in der Praxis kommt sowas aber kaum vor», sagt der Fachanwalt.

Keine Parkplätze am Firmensitz?

Auch indirekt können Arbeitgeber Einfluss auf die Wahl des Verkehrsmittels nehmen - etwa, indem sie keine Parkplätze vor Ort zur Verfügung stellen. «Dazu ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet, wenn der Firmensitz auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.» Die Suche nach einem Stellplatz liegt dann in der Verantwortung der Beschäftigten, wenn sie weiter mit ihrem privaten Pkw zur Arbeit kommen möchten.

Ist die Arbeitsstätte aber nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, sieht das Meyer zufolge schon wieder anders aus. Dann müssen Arbeitgeber in der Regel entweder Parkplätze am Firmensitz für die Beschäftigten zur Verfügung stellen - oder selbst einen Shuttleservice oder ähnliches einrichten.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.