Arbeitszeugnis: Bei wem liegt die Beweislast?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bescheinigt ein Arbeitgeber Mitarbeitenden eine unterdurchschnittliche Leistung, muss er das darlegen und notfalls beweisen können. Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 4 Sa 12/23) weist das Fachportal «Haufe.de» hin.

Im konkreten Fall wollte ein Mann ein Arbeitszeugnis berichtigt haben. Er hatte nach mehr als fünf Jahren den Job gekündigt und im Zeugnis störten ihn bestimmte Formulierungen, die auf schlechte Leistung schließen ließen. Der Arbeitgeber bestand dagegen auf dem Wahrheitsgehalt dieser Beurteilung.

Muss der Arbeitnehmer seine guten Leistungen beweisen?

Das Gericht entschied, dass nicht der Arbeitnehmer seine guten Leistungen beweisen, sondern der Arbeitgeber die bescheinigte unterdurchschnittliche Leistung belegen müsse. Das hatte er im Prozessverlauf nicht ausreichend getan, sodass der Mann einen Anspruch auf die von ihm gewünschte inhaltliche Berichtigung des Arbeitszeugnisses hatte.

Gleichzeitig hatte er verlangt, dass das neue Zeugnis komplett auf Firmenpapier ausgedruckt werden solle anstatt nur die erste Seite. Hier entschied das Gericht aber zugunsten des Arbeitgebers: Da dieser nachweislich in seiner Korrespondenz mit Dritten immer nur die erste Seite auf Firmenpapier drucke, gelte das auch in diesem Fall. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Inflation hat sich deutlich abgeschwächt, viele Verbraucher in Deutschland halten sich beim Einkaufen jedoch weiterhin zurück. Gespart wird vor allem bei Kleidung und Accessoires sowie beim Besuch von Restaurants und Bars.

Mehr Unternehmen als noch im April wollen nach Angaben des Ifo-Instituts ihre Preise anheben. Die Münchner Ökonomen rechnen aber dennoch mit einer sinkenden Inflation in Deutschland. Nach der Höhe der geplanten Preisänderungen wurde nicht gefragt.

Jahrzehntelang hatte Milch in Deutschland einen guten Ruf. Im Vergleich zu den 1990er-Jahren ist der Verbrauch bei Kuhmilch aber deutlich gesunken. Forschende sehen in dieser Entwicklung einen Trend.

Weil die Probezeit häufig für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses gilt, wird sie oft mit der Wartezeit gleichgesetzt. Es gibt aber entscheidende Unterschiede.

Wer sein Gehalt verhandeln will, sollte bereits bei der Terminvereinbarung strategisch vorgehen. Schon eine kleine Anpassung in der Wortwahl kann den Ausgang des Gesprächs positiv beeinflussen.

Der private Konsum in Deutschland zieht an. Bereits im vierten Monat in Folge wird die Verbraucherstimmung besser. Im langjährigen Vergleich befindet sie sich aber noch immer auf einer sehr schwachen Position.

Die Reallöhne lagen im 1. Quartal 2024 um 3,8 Prozent höher als im Vorjahresquartal. Das war der vierte Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008.

Arbeitnehmer haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts keinen Anspruch, Urlaub nachzuholen, wenn sie ihn in einer angeordneten Corona-Quarantäne verbringen mussten. Das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Bald gibt es immer mehr Rentnerinnen und Rentner - und weniger Einzahler. Trotzdem sollen die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen Schritt halten. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen.

Die Stimmung in der Tourismusbranche ist nach einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen weiter getrübt. Die Gastronomie zeigte sich besonders pessimistisch.