Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auf einen neuen Entgelttarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg haben sich der DEHOGA und die Gewerkschaft NGG geeinigt. Der Vertrag sieht eine Anhebung der Vergütung in zwei Stufen zum 1. Juli 2022 und zum 1. Oktober 2023 vor und hat eine Laufzeit bis 30.09.2024. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten gilt eine Kleinbetriebsklausel, die die Personalkostenbelastung verringert.

Neu ist das fünfstufige Tarifraster, das sich an der aktuellen Arbeitswirklichkeit der Branche und nicht mehr am traditionellen „französischen Modell“ orientiert. Anders als in der Vergangenheit wurde keine lineare Lohnsteigerung über alle Tarifpositionen hinweg vereinbart – die Erhöhungen fallen z.B. in der unteren Lohngruppe aufgrund der Mindestlohn-Vorgabe prozentual höher aus als in höheren Lohngruppen.

Hier wichtige Fakten im Überblick - Baden-Württemberg - Tarifvertrag Gastronomie und Hotellerie 

  • Einstiegslohn knapp über Mindestlohn: In der untersten Lohngruppe steigt das Entgelt um 14,3 % von bisher 10,76 EUR auf 12,30 EUR ab 1. Juli 2022. Es liegt damit knapp (2,5 %) über dem ab 1. Oktober geltenden Mindestlohn. Zum 1.10.2023 steigt der tarifliche Einstiegslohn für ungelernte Beschäftigte dann nochmals auf 12,60 Euro.
  • Der „Ecklohn“, also die Vergütung für Fachkräfte mit abgeschlossener 3-jähriger Berufsausbildung im ersten Jahr ihrer Beschäftigung, steigt ab 1. Juli 2022 auf 14,30 EUR pro Arbeitsstunde (+ 8,9 %). Zum 1. Oktober 2023 erfolgt eine nochmalige Anhebung dieses sog. „Ecklohns“ um 8,4 %.
  • Auszubildende dürfen sich über eine deutliche Steigerung ihrer Vergütung freuen. Diese steigt ab 1. September 2022 um 100 Euro auf 900 EUR pro Monat im ersten Ausbildungsjahr (+12,5%). Fürs zweite Lehrjahr wurden 1050 Euro (+ 16,7%), für das dritte Lehrjahr 1150 Euro (+15,9%) vereinbart. Die Anhebung der Ausbildungsvergütung erfolgt, anders als in den anderen Lohngruppen, nicht zweistufig, sondern in einer Stufe zum 1. September 2022 und gilt für die gesamte Laufzeit des Tarifvertrages.
  • Keinbetriebs-Regelung: Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigte fällt die Personalkosten-Mehrbelastung durch den neuen Tarifvertrag geringer aus. Betrieben, die unter die Kleinbetriebsregelung fallen, ist es erlaubt, ihre Beschäftigten nach der jeweils nächstniedrigeren Tarifuntergruppe zu bezahlen. Erläuterung zur Handhabung der Kleinbetriebsregelung finden Betriebe in den FAQs zum neuen Tarifvertrag.

DEHOGA-Bewertung:
Zum Tarifabschluss erklären die Mitglieder der Tarifkommission des DEHOGA Baden-Württemberg: „Uns ist bewusst, dass der Abschluss an die Grenze der wirtschaftlichen Belastungsfähigkeit vieler Betriebe geht. In der Summe bedeuten die vereinbarten Lohnsteigerungen eine erhebliche Mehrbelastung für die Betriebe, im Vergleich mit Tarifabschlüssen in anderen Bundesländern fallen sie jedoch moderat aus. Das gilt besonders für Betriebe bis 10 Mitarbeiter, die die Kleinbetriebsklausel im Tarifvertrag nutzen können. Viel von dem, was jetzt im Tarifvertrag festgeschrieben wurde, ist bereits durch die Marktentwicklung und durch die anstehende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorweggenommen worden – der Verhandlungsspielraum war für die Arbeitgeberseite damit deutlich geringer als in früheren Jahren. Im Übrigen galt es, die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes auf dem Arbeitsmarkt auch in tarifpolitischer Hinsicht sicherzustellen.“

+++ Hier Tarifverträge direkt erhalten +++


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Fast jeder vierte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich einer Umfrage zufolge bei Hitze während der Arbeit stark belastet. Jeder Fünfte klagt über hitzebedingte Gesundheitsprobleme.

In Filmen ist KI oft der Superschurke, in der Realität wird sie mal als Weltverbesserer mal als Jobkiller gesehen. Zumindest die Angst vor Letzterem ist unter Büroarbeitern aber nicht allzu präsent.

Hinter der Theke oder im Service: Minijobs locken als Nebenverdienst, besonders bei jungen Leuten. Die wichtigsten Rechte von Minijobbern im Überblick.

Deutschland ist nach einer internationalen Umfrage für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor attraktiv. In der am Mittwoch veröffentlichten Befragung von 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus 188 Ländern liegt Deutschland in der Rangliste der beliebtesten Arbeitsstandorte auf Platz fünf.

Aufgemacht - und schnell wieder abgelegt: Behandeln Sie Ihre Entgeltabrechnung auch eher stiefmütterlich? Wo und warum sich ein genauer Blick oft lohnt.

Rechtzeitig zum Start in die Sommersaison gibt es eine Tarifeinigung im schleswig-holsteinischen Gastgewerbe. Beide Seiten haben jetzt mehr als zwei Jahre Planungssicherheit.

Das Jahr 2024 bietet zahlreiche sportliche Höhepunkte, viele Superstars gehen auf Tournee und Events sorgen für Furore. Auch bei Verbrauchern stehen solche Ereignisse hoch im Kurs. Wie eine Studie von Mastercard zeigt, planen 82 Prozent der Befragten in diesem Jahr genauso viel oder sogar mehr für Erlebnisse auszugeben als 2023.

Für die Wirtschaft sind die Zeiten nicht gerade die besten. Umso mehr sind Führungskräfte gefragt, die die richtigen Entscheidungen treffen. Man sollte meinen, dass sich Manager intensiv mit dem Thema Entscheidungsfindung auseinandersetzen. Doch Fehlanzeige. Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Das Gastgewerbe verzeichnete im Februar 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzrückgang von real 1,1 Prozent und nominal ein Plus von 1,8 Prozent, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Gegenüber dem Februar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, lag der Umsatz real 14,0 Prozent niedriger.

Schwächstes Wachstum der G7-Staaten: Für Deutschland hat der IWF in seiner neuen Prognose keine guten Nachrichten. Die Weltwirtschaft schlägt sich trotz düsterer Befürchtungen allerdings recht wacker.