Befristeter Vertrag - Müssen Mitarbeiter zur Stellensuche freigestellt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Rückt das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses näher, stehen für Beschäftigte häufig zahlreiche Termine an. Schließlich müssen sie sich um eine neue Anstellung kümmern und haben dafür Gespräche mit dem Arbeitsamt oder Job-Interviews. Aber wann ist Zeit dafür, wenn Beschäftigte weiterhin arbeiten müssen? Muss ihr Arbeitgeber sie zur Stellensuche freistellen?

Ja. Wie Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, erklärt, ergebe sich das Recht auf eine Freistellung zur Stellensuche bei auslaufendem Arbeitsvertrag nach herrschender Auffassung aus Paragraf 629 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Und zwar unabhängig davon, ob Beschäftigte vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben oder ob ihr Vertrag endet.

Konkret ist dort festgelegt, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Kündigungsfrist Freizeit zur Stellensuche gewähren muss. Der Anspruch auf Freistellung gilt dabei nicht nur für ein konkretes Vorstellungsgespräch, sondern etwa auch für Termine bei der Agentur für Arbeit oder bei einer Jobvermittlung.

Wie viele Vorstellungsgespräche sind zulässig?

«Der Anspruch auf Vergütungszahlung während dieser Zeit ist zudem in einer ganz allgemeinen Regelung im Gesetz zu finden», erklärt der Fachanwalt weiter. Paragraf 616 BGB im Bürgerlichen Gesetzbuch besagt nach seinen Worten, dass Beschäftigte unter Entgeltfortzahlung freigestellt werden, wenn sie vorübergehend ohne eigenes Verschulden an der Ausübung ihrer Dienste verhindert sind. «Das gilt eben auch bei Gelegenheiten wie Bewerbungsgesprächen für die Stellensuche.» 

Wie häufig der Arbeitgeber einer Freistellung für solche Termine zustimmen muss, lässt sich nicht pauschal sagen. Schipp zufolge ist bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, das über längere Zeit besteht, auch vorstellbar, dass der Arbeitgeber «fünf Vorstellungsgespräche geballt in einer Woche» hinnehmen muss.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis August 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV. 


Notizblock

Internet

Redaktionelle Hinweise

Zurück

Vielleicht auch interessant

Viele Verbraucher in Deutschland sind bereit, für Fleisch aus besserer Tierhaltung höhere Preise zu bezahlen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov. 58 Prozent der Befragten würden mehr Geld ausgeben, wenn höhere Standards gegeben sind.

Ab dem 1. April 2024 startet der neue Mobilitätszuschuss für Auszubildende. Die Bundesagentur für Arbeit fördert damit junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld zugunsten einer Ausbildung in einer anderen Region verlassen.

Streik auf Streik und Reiseunsicherheit – so hat das Jahr 2024 für die Tourismuswirtschaft begonnen. Der wirtschaftliche Schaden genauso wie der Imageschaden seien immens, wie nun der BTW mitteilte.

Trend-Lebensmittel Hühnerei: Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern ist in Deutschland wieder gestiegen. Bei 236 Eiern lag er im vergangenen Jahr, wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn mitteilt.

Der Fachkräftemangel unter den Unternehmen in Deutschland hat weiter abgenommen – vor allem in der Industrie und im Handel. Im Hotelgewerbe und der Logistik dagegen sucht jedes zweite Unternehmen händeringend Fachpersonal.

Aus Nordrhein-Westfalen kommen viele zum Urlaub an die Nordsee. Da an der Küste und auf den Inseln aber Arbeitskräfte fehlen, machen sich Gastronomen und Touristiker nun im Ruhrgebiet auf die Suche.

Der seit Jahresanfang wieder geltende normale Mehrwertsteuersatz hat in der rheinland-pfälzischen Gastronomie einer Befragung des Dehoga zufolge zu deutlichen Rückgängen bei Umsätzen und Gästen geführt.

Die Gastronomie in Deutschland schwächelt weiter. Der Umsatz sank im Januar 2024 um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Im Vergleich zum Januar 2019, dem Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, war er 14,0 Prozent niedriger.

An Sonn- oder Feiertagen herrscht eigentlich Beschäftigungsverbot. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Welche Regeln gelten? Was gilt für Zuschläge und Freizeitausgleich? Fragen und Antworten.

Morgen wäre der erste Arbeitstag, aber Grippe oder Magen-Darm machen dem Neustart einen Strich durch die Rechnung. Das gibt nicht nur ein schlechtes Gefühl, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen.