Berufsgenossenschaft - BGN-Beitragssatz für 2024 sinkt leicht

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Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat in seiner April-Sitzung den Beitragssatz für das Jahr 2024 beschlossen: Er beträgt 0,327 (je 100 Euro Entgelt) und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (0,337) leicht. Der Vorschussfuß für das Jahr 2025 und die ersten zwei Vorschussraten 2026 beträgt 0,330 und bleibt damit unverändert.

Das Unfallgeschehen in den Branchen der BGN zeigt mit Minus 1,6 Prozent bei den meldepflichtigen Unfällen ebenfalls einen leichten Rückgang (2024: 68.080, Vorjahr 69.199). Im Zehn-Jahres-Schnitt zeigt sich, dass die Zahl der Unfälle weiterhin kontinuierlich abnimmt. Während 2015 auf eine Million Arbeitsstunden 22,2 Arbeitsunfälle kamen, sank die Zahl auf nun 18,1.

Insgesamt wendete die BGN im vergangenen Jahr 545,1 Millionen Euro für Entschädigungsleistungen auf (Vorjahr: 528,6 Millionen Euro), ein Anstieg um 3,1 Prozent. Ursache hierfür sind vor allem Kostensteigerungen im Gesundheitswesen.

Wie hoch Behandlungsfälle sein können, zeigen zwei Beispiele: Der Fall einer ambulanten Heilbehandlung im vergangenen Jahr kostete 178.000 Euro, der einer stationären Heilbehandlung schlug mit 538.000 Euro zu Buche.


 

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