Betriebsbedingte Kündigung: Was gilt in Elternzeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die deutsche Wirtschaft schwächelt – und das beeinflusst auch die Personalplanungen. Arbeitsmarktforscher rechnen damit, dass Entlassungen wahrscheinlicher werden. Gegen betriebsbedingte Kündigungen können Beschäftigte in der Regel wenig ausrichten. Aber was gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gerade in Elternzeit sind?

Grundsätzlich ist im Gesetz festgelegt, dass für Beschäftigte in Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz besteht. «Auch im Falle einer betriebsbedingten Kündigung sind die Personen geschützt», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. «Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, wäre die Kündigung unwirksam.»

Kündigung in Elternzeit nur mit Genehmigung der Behörde

Es gibt aber auch hier Ausnahmen: In besonderen Fällen kann laut Gesetz eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Dafür ist aber eine sogenannte Zulässigkeitserklärung erforderlich, die in der Regel die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde ausstellt. Gerade bei Betriebsstilllegungen haben Arbeitgeber Schipp zufolge gute Chancen, diese Zulässigkeitserklärungen zu erhalten.

«Der Arbeitgeber muss diese Zulässigkeitserklärung aber in den Händen halten, bevor er dem oder der Beschäftigten kündigt», sagt der Fachanwalt. Unter Umständen könne das Antragsverfahren sehr lange dauern, so Schipp mit Blick auf eigene Erfahrungen. Solange das Verfahren läuft, ist der oder die Beschäftigte weiterhin vor einer Kündigung geschützt - sofern die Elternzeit bis dahin nicht ohnehin beendet ist.

Kurz zusammengefasst: «Bei einer Betriebsstilllegung ist man auch in der Elternzeit nicht vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt», sagt Schipp. Der Arbeitgeber muss aber zuvor die entsprechende Genehmigung bei der Behörde anfordern.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das kommende Jahr 2026 bringt für Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt 2,4 Arbeitstage mehr als das laufende Jahr 2025. Dies teilt das Statistische Bundesamt mit. Bundesweit wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage 250,5 erreichen.

Neue Studienergebnisse zeigen einen deutlichen Wandel im Trinkgeldverhalten der Deutschen. Während es im Restaurant stabil bleibt, sinkt die Bereitschaft in anderen Dienstleistungsbereichen massiv.

Deutschland zählt so viele Firmenpleiten wie seit 2014 nicht - und trotz Konjunkturhoffnungen gibt es keine Entwarnung für das kommende Jahr. Die zahlenmäßig meisten Insolvenzen entfielen auf das Dienstleistungsgewerbe.

Die Zuversicht der Verbraucher in Deutschland bezüglich ihrer eigenen finanziellen Lage stagniert. Das aktuelle Postbank Stimmungsbarometer beleuchtet die Hauptsorgen der Bevölkerung und zeigt auf, wie die gestiegenen Kosten die Spar- und Konsumpläne beeinflussen.

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.