Olympia in München - Zwei-Drittel-Mehrheit stimmt für Bewerbung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Bewerbungsinitiative.

Oberbürgermeister Dieter Reiter verkündete das Ergebnis am Sonntagabend und sprach von einem „historischen Moment für unsere Stadt“. Er betonte: „Die Bürgerinnen und Bürger Münchens haben entschieden: Eine klare Mehrheit von rund 62 Prozent spricht sich für eine Bewerbung […] aus.“ Die Wahlbeteiligung lag bei 42,0 Prozent und markierte damit einen neuen Höchstwert für Bürgerentscheide in München.

Hohe Beteiligung als Zeichen der Stadtgesellschaft

Die Frage, die rund 1,1 Millionen Wahlberechtigte mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten sollten, lautete: „Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt München um Olympische und Paralympische Sommerspiele bewirbt, die entweder im Jahr 2036, 2040 oder 2044 stattfinden?“

Bereits um 19.15 Uhr wurde im Kreisverwaltungsreferat (KVR) ein erstes Zwischenergebnis mit einer Zustimmung von etwa 62 Prozent bekannt gegeben. Nachdem um 21.01 Uhr alle 364 Stimmbezirke ausgezählt waren, stand das vorläufige Endergebnis von 66,4 Prozent fest.

OB Reiter äußerte sich erfreut über die Beteiligung: „Ich freue mich sehr über dieses eindeutige Votum – und ganz besonders über die hohe Beteiligung von rund 40 Prozent. Dieses Ergebnis zeigt: Es war keine Entscheidung einiger weniger, sondern der gesamten Stadtgesellschaft.“ Er bedankte sich bei allen Teilnehmenden und unterstrich: „Sie alle haben gezeigt, wie sehr München für Demokratie, Dialog und Verantwortung steht.“

Münchenschreibt Geschichte

Oberbürgermeister Reiter hob die historische Bedeutung des Bürgerentscheids hervor: „Damit ist München die erste Bewerberstadt der olympischen Geschichte, in der ein Referendum für Olympische Sommerspiele gewonnen wurde – ein historischer Moment für unsere Stadt.“ Er fügte hinzu: „München hat gezeigt: Direkte Demokratie funktioniert.“

Die hohe Wahlbeteiligung von 42,0 Prozent übertraf den vorherigen Rekordwert aus dem Jahr 2001 (37,5 Prozent) anlässlich des Entscheids zum Neubau der Fußball-Arena in Fröttmaning deutlich. Auch die Beteiligung am Bürgerentscheid 2013 zur Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2022 (28,9 Prozent) wurde merklich überschritten.

Der bayerische Sportminister Joachim Herrmann zeigte sich über das Resultat erfreut. Er nannte das Votum einen „wichtigen ersten Schritt“ und betonte, dies gebe der Bewerbung kräftigen Rückenwind. Herrmann sprach von einer „einmalige Chance für Generationen.“

Das amtliche Endergebnis wird vom Abstimmungsausschuss am Mittwoch, den 29. Oktober, festgestellt. Der Oberbürgermeister rief abschließend dazu auf, den Wunsch nach einer Bewerbung „mit Respekt vor dem Votum und mit Leidenschaft diesen Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen – gemeinsam, mit Herz und Verstand.“

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern unterstützte die Initiative zur Olympiabewerbung Münchens. Der Verband sieht darin langfristige Chancen für die bayerische Hauptstadt, die Betriebe der Branche sowie deren Gäste in ganz Bayern.

Nach Ansicht von Angela Inselkammer, der Präsidentin des DEHOGA Bayern, würde die Ausrichtung der Spiele neben einer Verbesserung der Infrastruktur, die dauerhaft allen Bürgern zugutekäme, auch zu einer weiteren Imageverbesserung des Freistaats führen. Inselkammer betonte die potenziellen, nachhaltigen Effekte für die gesamte Region: „Von einer Sportveranstaltung dieser Größenordnung würde ganz Bayern nachhaltig profitieren.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Niedriglohnquote in Deutschland konstant bei 16 Prozent liegt. Besonders betroffen ist das Gastgewerbe, wo über die Hälfte der Jobs dem Niedriglohnsektor zuzuordnen sind.

Im Büro, auf der Bühne oder an der Maschine: Macht das einen Unterschied, wenn Medikamente die Leistungsfähigkeit einschränken? Und was passiert, wenn ein Fehler passiert? Fragen und Antworten.

Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2026 hat für das Gastgewerbe die größten Auswirkungen. Das geht aus einer neuen Studie des ifo Instituts hervor. Die Branche weist die höchste Betroffenheit auf und plant entsprechende Reaktionen auf den signifikanten Lohnkostenanstieg.

Kinder weltweit essen immer mehr hochverarbeitete Lebensmittel – mit gefährlichen Folgen für Gesundheit, Wachstum und Psyche. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Unicef-Analyse, die zusammenfasst, wie sehr sogenannte ultra-verarbeitete Produkte (UPFs) den Alltag von Kindern und Jugendlichen bestimmen.

Fit Reisen das Suchverhalten in den 200 größten deutschen Städten untersucht, um die tatsächliche Nachfrage nach Wellnessangeboten zu analysieren. Die Auswertung zeigt, dass dabei die Nähe zu Angeboten, regionale Gegebenheiten und das Einkommen entscheidend sind.

Eigentlich gibt es Kinderkrankentage nur bis das Kind zwölf Jahre alt ist. Wann Eltern trotzdem bezahlt zu Hause bleiben dürfen – und warum der Arbeitsvertrag zum Stolperstein werden kann.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro - 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen daher Jobs streichen. Eine Umfrage des Ifo zeigt, wo besonders oft Mindestlohn gezahlt wird.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte aktuelle Zahlen zur Herstellung und zum Außenhandel von kakaohaltigen Schokoladenerzeugnissen für das Jahr 2024. Obwohl die Produktion im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken ist, zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutliche Steigerung.

Dienstpläne können eine komplexe Angelegenheit sein - und führen nicht selten zu Streit. Wer seine Rechte kennt, kann Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Team besser lösen. Ein Überblick.

Darf ein Chef verlangen, dass eine Kündigung zunächst geheim bleibt? Eine Fachanwältin erklärt, wann Beschäftigte tatsächlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.