Betriebsbedingte Kündigungen: Wer muss zuerst gehen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

 Eine schwierige wirtschaftliche Situation, Standortschließungen oder die Einführung neuer Produktionsmethoden: Fallen in einem Unternehmen Arbeitsplätze weg - und gibt es keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen - sind oft betriebsbedingte Kündigungen die Folge. Doch wer muss dann eigentlich zuerst gehen?

«Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber eine sogenannte soziale Auswahl vornehmen», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heißt: Der Arbeitgeber muss zuerst denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kündigen, die am wenigsten schutzbedürftig sind. Entscheidende Kriterien dafür sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine mögliche vorhandene Schwerbehinderung.

Arbeitgeber haben Spielraum

«Der Arbeitgeber muss sich unter Berücksichtigung der Kriterien ein eigenes System erschaffen, nach welchem er die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer vornimmt», so Bredereck. Wer nach diesem festgelegten System dann etwa am wenigsten Punkte für Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Co. erreicht, erhält die betriebsbedingte Kündigung zuerst.

Dabei hat der Arbeitgeber aber einen Spielraum - und darf in einem gewissen Umfang auch von den Vorgaben abweichen, so Bredereck. «Bestimmte Arbeitnehmer, zum Beispiel unverzichtbare Leistungsträger», können von der Sozialauswahl ausgenommen werden.

Hohes Alter kann auch nachteilig sein

Ein hohes Alter schützt Arbeitnehmer nicht zwingend vor der betriebsbedingten Kündigung. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass sich die Möglichkeit, Altersrente zu beziehen, sogar nachteilig für die betroffenen Arbeitnehmer auswirken kann (Az.: 6 AZR 32/22).

Generell gilt aber: Je kreativer der Arbeitgeber bei der Auswahl zu seinen Gunsten vorgeht, umso größer ist sein Risiko vor Gericht, wenn die Betroffenen Klage einlegen, so Bredereck. «Dort muss er beweisen, warum Ausnahmen bei der Sozialauswahl im Einzelfall gerechtfertigt waren.»

Gut zu wissen: Eine gerichtliche Überprüfung der Kündigung findet nur statt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Weinlese in Deutschland hat 2026 nach Einschätzung des Deutschen Weininstituts so früh begonnen wie noch nie seit Beginn der regelmäßigen Erfassung. Die Trauben seien zwar kleiner als üblich, dafür gesund und vielversprechend. Die Ernte könnte bereits im September abgeschlossen sein.

Wenn es ums Schlafengehen geht, sind die Deutschen wahre Meister der guten Vorsätze. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Die aktuelle Premier Inn Schlafstudie zeigt, wie es um die nächtlichen Gewohnheiten der Deutschen wirklich steht.

Das Landesarbeitsgericht Hamm sieht in einer Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch einen gravierenden Vertrauensbruch. Welche Folgen das für Arbeitnehmer haben kann.

Das Statistische Bundesamt meldet für das zweite Quartal 2026 ein Reallohnplus von 1,5 Prozent. Während Geringverdienende und Auszubildende starke Zuwächse verzeichnen, gibt es branchenspezifische Unterschiede.

Süßwein gilt vielen als altmodisch und landet meist erst zum Dessert im Glas. Dabei passt er überraschend gut zu Käse, scharfen Gerichten oder moderner Küche. Sommeliers erklären, warum sich ein neuer Blick auf Eiswein, Tokaj und Co. lohnt.

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich im August weiter vom Einbruch infolge des Iran-Kriegs erholt. Auch im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verbessert. Der Ifo-Index stieg um 2,1 Punkte auf 88,8 Punkte.

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.