Betriebszugehörigkeit: Gibt es Spielraum bei der Kündigungsfrist?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Gesetzliche Kündigungsfristen verlängern sich mit der Betriebszugehörigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wer etwa seit 15 Jahren im Betrieb ist, hat laut Gesetz eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Aber darf ein Arbeitgeber davon abweichen?

Die Antwort ist eindeutig: «Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind Mindestfristen. Der Arbeitgeber muss diese Fristen zwingend einhalten», so Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg.

Das bedeutet sogar: Hat ein Arbeitgeber langjährige Beschäftigte mit der längsten gesetzlichen Kündigungsfrist von sieben Monaten, muss er diese Frist selbst dann einhalten, wenn er den Betrieb schon vorher schließen will.

«Er ist dann verpflichtet, während der Kündigungsfrist den Lohn weiterzuzahlen, obwohl der Betrieb schon zu ist», so der Fachanwalt. Eine einseitige Abweichung von den Kündigungsfristen ist nicht möglich.

Im Falle einer Insolvenz werde aus diesem Grund die gesetzliche Kündigungsfrist per Gesetz verkürzt. «Alle längeren Kündigungsfristen würden auf eine Frist von drei Monaten reduziert, kürzere Fristen bleiben natürlich.»

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.