Bezahlt oder unbezahlt: Gibt es bei der Hochzeit Sonderurlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Hochzeit ist für die meisten ein besonderes Ereignis. Wer nicht ohnehin am Wochenende heiratet und frei hat, stellt sich die Frage: Bekomme ich zur Hochzeit Sonderurlaub?

«Zunächst sollte man prüfen, ob ein Anspruch nach dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem anwendbaren Tarifvertrag besteht», sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Wenn ja, gelten diese Regeln.

Das Ganze werde wie ein zusätzlicher Urlaubstag gehandhabt und entsprechend bezahlt. Heißt konkret: Ein Tag Sonderurlaub geht nicht vom regulären Urlaubsanspruch ab.

Sonderurlaub mit Führungskraft absprechen

Wo es eine solche ausdrückliche Regelung nicht gibt, kommt der Paragraf 616 im Bürgerlichen Gesetzbuch ins Spiel. Im Grunde steht dort: Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin aus persönlichen Gründen vorübergehend daran gehindert ist, die Arbeit auszuüben, bekommt er oder sie trotzdem für die Ausfallzeit seine Vergütung.

Laut Bredereck können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch für ihre Hochzeit auf den Paragrafen berufen und einen Tag Sonderurlaub fordern. «Allerdings kann diese Regelung möglicherweise im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein», so der Fachanwalt. Bredereck rät in diesem Fall, immer im Einvernehmen mit dem oder der Vorgesetzten zu verfahren.

Sonderurlaub muss genehmigt werden

Grundsätzlich gilt: Auch Sonderurlaub muss beantragt und vom Arbeitgeber bewilligt werden. Wie die Stiftung Warentest rät, sollte man beim Antrag den Termin etwa beim Standesamt nachweisen.

Laut Stiftung Warentest wird Sonderurlaub meist auch für die Hochzeit der Kinder, eines Elternteils oder die Goldene Hochzeit der Eltern gewährt. Das Brautpaar müsse allerdings zu den nahen Angehörigen zählen. Bei Cousin oder Tante sei das schon nicht mehr der Fall.

Übrigens: Sollte der Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub ablehnen, muss er das begründen. Beschäftigten bleibt dann aber immer noch die Möglichkeit, regulären oder unbezahlten Urlaub zu beantragen.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Münchner Traditionsunternehmen der Platzl Hotels wurde Direktor Heiko Buchta (54) die Prokura erteilt. Bereits seit 2013 in der Führungsspitze des Vier-Sterne-Superior-Hauses, erhält der erfahrene Diplom-Kaufmann mit der handelsrechtlichen Vollmacht durch die Inhaberfamilie Inselkammer nun noch mehr Verantwortung.

Beförderungen aus eigenen Reihen sind oft eine bevorzugte Lösung. Manche Kollegen rechnen fest damit, bei der Auswahl auf dem Siegertreppchen zu landen. Doch woran kann es liegen, dass sie immer wieder ignoriert werden? Ein Gastbeitrag von Albrecht von Bonin.

Trotz Inflation und schwacher Konjunktur haben die Menschen in Deutschland wieder mehr Geschmack an Bio-Lebensmitteln gefunden. Die Verbraucher kommen langsam wieder aus der Schockstarre.

Gemessen an den Übernachtungszahlen hat die Tourismusbranche in Deutschland im Jahr 2023 die Corona-Krise fast hinter sich gelassen. Die Zahl der Gästeübernachtungen lag nur noch knapp unter den Ergebnissen, die vor der Pandemie erreicht wurden.

Knapp jede und jeder sechste abhängig Beschäftigte (16 Prozent) in Deutschland arbeitete im April 2023 im Niedriglohnsektor. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022. Die Hälfte aller Beschäftigten im Gastgewerbe arbeitet im Niedriglohnbereich.

Die Karnevalszeit beschert vor allem Gastronomen in den Karnevalshochburgen ein lukratives Geschäft. Einer Berechnung zufolge sind diesmal sogar etwas höhere Einnahmen zu erwarten als in der Saison 2022/2023.

Manche Menschen teilen ihren Alltag regelmäßig auf ihren Social-Media-Kanälen. Da ist auch schnell ein Foto vom Arbeitsplatz dabei. Wer solche Bilder unbedacht postet, muss mit Folgen rechnen.

Das Schaltjahr beschert uns 2024 einen zusätzlichen Arbeitstag am 29. Februar. Damit gibt es dieses Jahr bundesweit im Schnitt 248,8 Arbeitstage – trotz Schaltjahr 0,6 Tage weniger als im Vorjahr mit 249,4 Arbeitstagen.

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz ist nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr gestiegen - obwohl weniger Firmen kontrolliert wurden als im Jahr zuvor.

Eine wachsende Zahl von Unternehmen in Deutschland klagt über fehlende Aufträge. Das betrifft sowohl die Industrie als auch den Dienstleistungssektor, wie das Münchner Ifo-Institut am Montag meldete.