Bis wann müssen Arbeitgeber Gehalt zahlen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer eher knapp bei Kasse ist oder größere Anschaffungen plant, erwartet ihn manchmal sehnlichst: Den Tag, an dem das Gehalt aufs Konto kommt. Doch bis wann muss der Arbeitgeber dieses eigentlich zahlen?

Hier gibt zunächst Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Antwort. Demnach ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten; wird sie nach Zeitabschnitten bemessen, so ist auch nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu zahlen. «Wenn also eine Wochenarbeitszeit vereinbart ist, dann am Ende der Woche», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. «Oder wenn, wie üblicherweise, eine Monatsarbeitszeit oder eine Monatsvergütung vereinbart ist, dann am Ende des Monats, also spätestens zum Monatsende.»

Allerdings können im Arbeitsvertrag auch abweichende Regelungen festgelegt werden. Etwa, dass das Gehalt zur Mitte des Folgemonats gezahlt wird. Oberthür zufolge keine seltene Regelung, der aber beide Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, zustimmen müssen. Einseitig bestimmen, dass das Gehalt ab sofort erst am 15. des Folgemonats gezahlt wird, statt wie bisher am Ende des Monats, kann der Arbeitgeber also nicht. Zudem hat der Betriebsrat nach Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um den Zeitpunkt der Entgeltzahlung geht.

Und: Das Mindestlohngesetz setzt den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag Grenzen. Denn demnach muss der Arbeitgeber ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns spätestens am letzten Bankarbeitstag desjenigen Monats zahlen, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht worden ist. Spätere Termine dafür dürfen auch im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.