Kurz mit anderen darüber reden, was heute im Büro passiert ist oder beschreiben, wie der Arbeitsplatz aussieht – klingt nach harmlosem Small Talk. Doch das kann Konsequenzen haben. Denn Verschwiegenheit ist auch ohne eine explizite Erwähnung im Arbeitsvertrag Pflicht.
Worauf bezieht sich das genau? Grundsätzlich gilt bei allen Betriebsgeheimnissen Verschwiegenheit. «Betriebsgeheimnisse sind schlicht gesagt alle Kenntnisse, die ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit hat», erklärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dazu können etwa Personendaten oder aber auch der Zuschnitt von Räumlichkeiten gehören. Eben all die Informationen, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind.
Wer Betriebsgeheimnisse verrät, riskiert eine Abmahnung oder eine Kündigung. In einigen Fällen müssen Arbeitnehmer auch Schadenersatz leisten.












