Booking.com verlangt kostenfreie Stornierungen von Hotels

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wegen des Coronavirus versucht Booking.com, direkt in die Geschäftspolitik der Hotels einzugreifen. Das Unternehmen verlangt in einer Nachricht, die „Liebe Partner“, nach der Absage einer Buchung erhielten, die kostenfreie Stornierung der Übernachtungen sowie die Rückerstattung von Vorauszahlungen. Hotelier Marco Nussbaum verlangt nun die Senkung der Kommissionen.

Booking beruft sich bei seiner Entscheidung auf „Forced Circumstances“. Im Deutschen würde wohl der Begriff der „höheren Gewalt“ zutreffen, der die Forderungen des Unternehmens untermauern soll. Booking.com „erwartet“ von den Hotels kostenfreie Stornierungen, so lange die „Zwangslage“ anhalte. Im Falle der kostenfreien Stornierung erstattet Booking dann bereits gezahlte Kommissionen zurück.

+++ AKTUELL: Der Hotelverband Deutschland sagt, es bestehe kein pauschaler Rechtsanspruch (weder der Gäste, und schon gar nicht von Booking.com), Hotelzimmer kostenlos zu stornieren, nur weil der Gast sich auf den ‚Coronavirus‘ berufe. Führende Hotel-Manager üben scharfe Kritik. 
Mehr dazu in einem neuen Artikel bei Tageskarte +++
 

Prizeotel-Gründer Marco-Nussbaum reagiert verärgert. „Erneut wird massiv in die unternehmerische Freiheit der Hotels eingegriffen. Die Argumentation von booking.com ist einfach nur heuchlerisch und entspricht auch keiner rechtlichen Grundlage. Es geht ihnen nicht um ihre Partner, sondern einfach nur um ihr eigenes Image. Der Aktienkurs notiert mittlerweile über 30 Prozent unter dem Allzeithoch und das Ende der Talfahrt scheint noch nicht erreicht.

Wenn man sich schon so „partnerschaftlich“ verhalten will, warum verzichtet man für einen bestimmten Zeitraum dann nicht auf 50 Prozent der Kommissionen, um so seine wirklichen Partner, die Hotels, in dieser schweren Zeit zu unterstützen? Bei einer Umsatzrendite von 32,29 Prozent im Jahre 2019 - wovon Hotels nur träumen können - sollte das sicherlich möglich sein.

Booking.com mag vielleicht die Kontrolle über die Nachfrage haben, aber die Hotellerie kontrolliert das Angebot. Insolvenzen und Schließungen von Hotels kann somit auch nicht im Interesse von booking.com sein.  Dieses Beispiel zeigt hervorragend auf, dass die Hotelverbände gut daran tun die „Partnerschaft“ von booking.com und den Hotels auf Augenhöhe zurückzubringen."

„Raten kann man nur jedem Hotelier genau dieser Aufforderung NICHT nachzukommen. Höhere Gewalt ist bis heute nicht festgestellt, zumindest ist dafür kein Rechtsrahmen geschaffen. Kulant mit seinen Gästen und Direktbuchern umzugehen und Anreize für zukünftige Buchungen zu schaffen, ist das was die meisten Hoteliers jetzt tun und tun müssen“, sagt Thomas Edelkamp, CEO der Romantik-Hotels.

Der Hotelier Haakon Herbst kommentiert auf Facebook „[...] früher hätte es da einen Verband gegeben, der über Nacht 20 Ketten solidarisiert hätte und hinter denen sich alle anderen hätten verstecken können... Das ist aber Geschichte. Wir werden nun alleine kämpfen[...]“

 

Erst gestern hatte die Booking Holdings Inc. (NASDAQ: BKNG) bekanntgegeben, dass das Unternehmen seine zuvor angekündigten Finanzprognosen für das erste Quartal 2020 aufgrund der sich verschlechternden Situation durch den Ausbruch des COVID-19-Virus nicht wird halten können. „Wie wir bei der Bekanntgabe der Ergebnisse für das vierte Quartal am 26. Februar 2020 erklärt haben, ändern sich die Umstände des COVID-19-Ausbruchs rapide […] Da sich die Situation verschlechtert hat und die negativen Auswirkungen auf die Nachfrage nach Reisen insbesondere in ganz Europa und in Nordamerika zugenommen haben, seit wir den Ausblick bereitgestellt haben, haben wir beschlossen, den Ausblick zurückzuziehen. Angesichts der sich schnell entwickelnden Situation sind wir derzeit nicht in der Lage, die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf unsere künftigen Finanzergebnisse zuverlässig zu quantifizieren“, erklärte Glenn D. Fogel, President und Chief Executive Officer von Booking Holdings.

Was die Umbuchung von bereits gebuchten Übernachtungen angeht, haben Hotelmarken ihre Regeln inzwischen angepasst. Althoff bietet eine kostenfreie Umbuchung an. Der Hotelier Thomas Althoff  in einer „persönlichen Nachricht“ an seine Kunden: „Bei den Standorten der Althoff Collectino-Hotels - und Ameron Hotels ist aktuell bei Reisen kein Grund zur Sorge gegeben. Dies gilt für alle unsere Standorte in Deutschland, der Schweiz, St. Tropez und London. Keine Behörde hat in den entsprechenden Ländern Reisewarnungen herausgegeben. Wir tun in den Hotels alles, unsere bereits hohen Hygiene-Standards noch zu übertreffen.

Um Ihnen die Entscheidung für einen Aufenthalt in meinen Hotels noch leichter zu machen habe ich unsere Mitarbeiter gebeten, die Stornierungsbedingungen zu modifizieren: Bei allen Buchungen, die Sie vom 9.3. bis zum 31.3.2020 in unseren Hotels über unsere Reservierungsabteilungen oder auf unserer eigenen Website tätigen, ist eine kostenlose Umbuchungsoption eingeschlossen. Dies soll Ihnen die Sicherheit geben, mit Gelassenheit Ihrer individuellen räumlichen Bewegungsfreiheit nachzukommen.

 Tui 

Tui bietet kostenlose Umbuchungen und Stornierungen für Neubuchungen bis 18. April an. Diese Regelung gilt für alle Reisen, die bis zum Ende Sommersaison am 31. Oktober angetreten werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass Urlauber bis 30. April entscheiden müssen, ob sie ihre Reise antreten wollen oder nicht – auch wenn der Urlaub beispielsweise in den Sommerferien stattfinden soll. Die Stornoregelung gilt nicht für XTUI-Angebote und Buchungen von Linienflügen.

Alltours 

Hier gilt die Storno-Regelung für Neubuchungen bis zum 30. April. Sie umfasst sämtliche Reisen bis zum 31. Oktober. Alltours schränkt die geänderten Stornobedingungen allerdings auf Buchungen für Alltours Flugreisen ein. Die Marken Alltours-X und Byebye sowie Buchungen mit Linienflügen seien davon ausgeschlossen.

Der-Touristik 

bietet kostenfreie Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeit für alle Neubuchungen bis 30. April an, teilte der Reisekonzern gestern mit. Zum Unternehmen gehören die Reiseveranstalter Dertour , ITS, Jahn Reisen , Meiers Weltreisen und ADAC Reisen. Die kostenlose Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeit betrifft alle Neubuchungen zwischen dem 2. März und 30. April. Diese Regelung gilt ab sofort bis zum Reisezeitraum 31. Oktober. Bei DER Touristik müssen Urlauber ihre Reiseabsage bis spätestens 14 Tage vor Abreise melden, um von der kostenlosen Stornierung oder Umbuchungsmöglichkeit profitieren zu können.

FTI 

Für alle Neubuchungen bietet die FTI Group eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit an. Die Regelung gilt für Neubuchungen bis 18. April und für den Reisezeitraum bis einschließlich 31. Oktober. Die Buchung kann bei einer kurzfristigen Reise bis 14 Tage vor der Abreise kostenlos storniert werden. Ansonsten muss der Reisende sich bis zum 30. April entscheiden, ob er die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung in Anspruch nehmen möchte. Diese Regelung gilt für Reisen der Veranstaltermarken FTI Touristik , 5vorFlug und BigXtra. Ausgenommen davon sind Datamixx-Reisen, mit Linien- oder dynamischen Flügen gebündelte Pauschalreisen, Hotel-Buchungen über Bettenbanken sowie Buchungen mit Eintrittskarten.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.