Brückentage: Wer bekommt Urlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

1. Mai, Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam: Die Feiertage in den kommenden Monaten sind für viele Beschäftigte eine gute Gelegenheit, ein verlängertes Wochenende einzuplanen. Aber wie ist das mit den Urlaubstagen geregelt? Wer bekommt an Brückentagen frei, wenn alle gleichzeitig Urlaub wollen?

Grundsätzlich erhöhen Beschäftigte ihre Chancen, am Brückentag freizuhaben, wenn sie den Urlaubsantrag frühzeitig stellen, so Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im besten Fall spricht man sich vorab auch schon mit den Kolleginnen und Kollegen ab.

Der Urlaub an Brückentagen wird prinzipiell nach denselben Regeln gewährt wie anderer Urlaub auch. Heißt: Der Arbeitgeber muss die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Planung berücksichtigen.

Worauf der Arbeitgeber beim Urlaub Rücksicht nehmen muss

Wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig Urlaub wollen, muss der Arbeitgeber bei der Entscheidung, wer freibekommt, auch soziale Aspekte berücksichtigen. Wer zum Beispiel Kinder hat, die am Brückentag ebenfalls schul- oder kitafrei haben, könnte eher Urlaub erhalten als ein kinderloser Arbeitnehmer.

Daneben spielt bei der Abwägung unter anderem eine Rolle, wie die bisherige Urlaubsgewährung in besonders beliebten Zeiten aussah, wie viel Urlaub einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr bereits hatten und wie groß die Erholungsbedürftigkeit ist. 

Kein Zwangsurlaub an Brückentagen

Der Arbeitgeber kann Urlaubswünsche darüber hinaus ablehnen, wenn betriebliche Belange dagegen sprechen. Denkbar ist etwa, dass Beschäftigte in einem Touristikunternehmen gerade um die Feiertage unabkömmlich sind, weil der Arbeitgeber das Geschäft in dieser arbeitsintensiven Zeit aufrechterhalten muss. 

Gut zu wissen: Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber ihn aber nicht einfach so widerrufen. Andersrum darf der Arbeitgeber Beschäftigte in der Regel auch nicht dazu zwingen, an Brückentagen Urlaub zu nehmen. Das ist laut Volker Görzel nur erlaubt, wenn wirklich wichtige Gründe in dem Betrieb vorliegen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.

Über Sinn und Zweck der Zeitumstellung wird wohl seit Bestehen gestritten. Trotz vieler Kritiker und negativer Umfragen bleibt es aber vorerst dabei. Oder kann ein Vorstoß aus dem Süden etwas ändern?

Rheinland-Pfalz ist in der Gunst der Touristen weiter gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Gäste von Januar bis August 2025 auf knapp sechs Millionen. Im Ahrtal wirkt jedoch die Flutkatastrophe nach.

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.