Corona-Hochrisikogebiete: Was die Einstufung rechtlich für Reisende bedeutet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch Italien, Malta und Kanada werden zu Corona-Hochrisikogebieten. Die Einstufung hat Folgen für Urlauberinnen und Urlauber. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Corona-Hochrisikogebiete: 1. Regeln bei der Rückkehr nach Deutschland

Ungeimpfte müssen bei der Rückkehr aus einem solchen Land daheim für zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test davon befreien. Für Geimpfte und Genesene gibt es dagegen keine Quarantänepflicht nach der Rückkehr.

Unabhängig davon müssen aber alle Reisenden eine Einreiseanmeldung ausfüllen, wenn sie aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland heimkehren. Das geht online, aber im Notfall auch auf Papier.

Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne auch ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses fünf Tage nach der Wiedereinreise. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Urlauber, die auf dem Weg nach Hause ein Hochrisikogebiet lediglich durchfahren.

Corona-Hochrisikogebiete: 2. Auswirkungen auf Pauschalreisende

Wer seinen Urlaub in Spanien oder Portugal erst noch antreten will, ist durch die Neubewertung der Lage nun vielleicht skeptisch - und fragt sich, ob er jetzt kostenlos stornieren kann.

Für Länder und Regionen, die zu Corona-Hochrisikogebieten werden, spricht die deutsche Bundesregierung eine Reisewarnung aus. Vor der Pandemie war dies stets ein deutlicher Hinweis auf das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Daraus ergab sich für Veranstaltergäste ein kostenloses Stornorecht. Anzahlungen bekam man ohne Abzug zurück.

Doch Corona gibt es nun schon eine ganze Weile. «Ob nach fast zwei Jahren Pandemie noch ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, wenn ein Land nach der Buchung zum Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet wird, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt», sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Kehl.

«Es kommt immer auf die Umstände des konkreten Einzelfalls an, insbesondere wie sich die Situation zum Buchungszeitpunkt dargestellt hat und ob mit der konkreten Entwicklung gerechnet werden konnte oder musste», erklärt die Expertin für Verbraucherrecht.

Der Reiserechtler Prof. Ernst Führich dämpft dabei etwaige Hoffnungen: «Viele Urlauber meinen immer noch, sie könnten ihre in diesem Jahr gebuchten Pauschalreisen wegen der Corona-Pandemie ganz einfach kostenfrei stornieren.» Aber: «Kostenfrei ist vorbei.»

Wer in Kenntnis der dynamischen Pandemie-Wellen sehenden Auges eine Reise bucht, könne sich bei einer Stornierung nicht auf die Entlastung eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstands berufen, sagt Führich. War die weltweite Infektionsgefahr bei der Buchung schon bekannt, greife der Schutz durch das Pauschalreiserecht nicht.

3. Welche Möglichkeiten Pauschalreisende jetzt haben

Karolina Wojtal vom EVZ rät betroffenen Veranstaltergästen aufgrund der unklaren Rechtslage, mit dem Anbieter eine gütliche Einigung zu suchen. Oft zeigten sich Reiseunternehmen kulant und ermöglichten kostenlose Umbuchungen zum Beispiel auf andere Ziele oder Reisezeiträume. «Inwieweit Veranstalter auch kostenlose Stornierungen ermöglichen, steht in deren Ermessen», sagt Wojtal.

Im Vorteil sind Reisende, die einen teureren Flextarif gebucht haben: Sie können meist noch bis zwei Wochen vor Reisebeginn kostenlos umbuchen oder stornieren - ohne Angaben von Gründen. Auch bis Silvester und Neujahr sind es nun allerdings keine zwei Wochen mehr, sodass solche Regelungen nur für spätere Buchungen greifen.

4. Keine direkten Auswirkungen für Individualreisende

Wer ohne einen Veranstalter gebucht hat, für die- oder denjenigen ist die Rechtslage anders: Allein die Einstufung als Hochrisikogebiet hat keine Auswirkungen für Individualtouristen, wie Verbraucherschützerin Wojtal erklärt. Es ergibt sich also kein Recht auf kostenlose Stornierung der Unterkunft oder Anreise.

Anders sähe es allerdings dann aus, wenn ein Beherbergungsverbot für touristische Übernachtungen in einem Land oder einer Region vorliegt. Dann wäre der Aufenthalt für die Gäste unmöglich, und die Unterkunft muss ihnen absagen und das bereits angezahlte Geld zurückzahlen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.