Coronavirus: DEHOGA fordert sofortige Beendigung des Verordnungschaos und Nothilfeprogramm

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nach den von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer beschlossenen Maßnahmen ist die Branche aktuell mit einem Verordnungschaos konfrontiert. Dazu DEHOGA-Präsident Zöllick: „Corona muss besiegt werden, das hat für uns alle oberste Priorität. Aber wir erwarten klare, einheitliche und praxistaugliche Regelungen.“

Wir appellieren an die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder, das Regelungschaos zu beseitigen und auf der Basis der gestrigen Vereinbarung, klare und einheitliche Regelungen zu schaffen. „Wir akzeptieren alle notwendigen Maßnahmen. Das gegenwärtige Verordnungschaos jedoch ist völlig inakzeptabel. Unterschiedliche Regelungen für Hotels und Restaurants in Bund, Ländern und Gemeinden führen dazu, dass keiner mehr durchblickt. Das überfordert Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste. So macht beispielsweise in Baden-Württemberg jede Kommune etwas anderes. Die finanziellen und rechtlichen Folgen der Coronakrise belasten Gastronomie und Hotellerie in Deutschland bereits über alle Maßen, nun kommt auch noch die immense Unsicherheit durch die völlig uneinheitliche Umsetzung der Leitlinien und Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen hinzu“, kritisiert DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „So ist teilweise unklar: Was gilt für Cafés, was gilt für Geschäftsreisende in Hotels? Dürfen sie auch nach 18 Uhr bewirtet werden, usw.?“


[AKTUELL +++ Kurzarbeit und Coronavirus: DEHOGA antwortet auf die wichtigsten Fragen +++
Die Große Koalition hat Verbesserung beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Aber welche Betriebe erhalten überhaupt Kurzarbeitergeld? Wie werden Anträge gestellt? Was muss beachtet werden? In einem ausführlichen Katalog gibt der DEHOGA Antworten auf die wichtigsten Fragen.]


Damit wird die ohnehin bestehende Verwirrung und Verzweiflung der Unternehmer und Mitarbeiter in dieser Ausnahmesituation noch einmal verstärkt. „Vielfach errei-chen Sie niemanden bei der Bank und bei den Arbeitsagenturen, sie wissen nicht, ob sie überhaupt Entschädigung und Unterstützung bekommen“, kritisiert Zöllick. Jetzt muss es oberste Priorität sein, ein Nothilfeprogramm für unsere Betriebe zu schaffen. „Hotellerie und Gastronomie sind bereit, alle notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen mitzutragen, bis hin zur kompletten Schließung aller Betriebe. Gleichzeitig muss den Unternehmen aber durch effektive, unbürokratische Regelungen eine Überlebensperspektive gegeben werden.“ Kurzfristig muss ein Nothilfefonds geschaffen werden, der den Unternehmen Liquidität in dieser Ausnahmesituation gibt. Wir benötigen ein effektives Hilfspro-gramm in Form von direkten Finanzhilfen. Wenn keine Umsätze mehr getätigt wer-den können, bedarf es zwingend unbürokratischer und schneller Hilfe. Die bestehenden Förderinstrumente KfW und Bürgschaftsbanken reichen dafür derzeit nicht aus. Die verabredeten steuerlichen Liquiditätshilfen, wie z.B. Steuerstundungen und Verzicht auf Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, müssen schnellstmöglich greifen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Beschäftigten in Deutschland haben 2023 rund 1,3 Milliarden Überstunden gemacht. 775 Millionen dieser Stunden waren unbezahlt, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.

Mehr als 73 000 Azubi-Stellen konnten 2023 nicht besetzt werden. Auf der anderen Seite gingen tausende Interessenten leer aus. Im Lebensmittelhandwerk und im Hotel- und Gaststättengewerbe haben es Unternehmen besonders schwer.

Mit knapp 28,2 Mio. Übernachtungen verbuchte das Reiseland Deutschland den zweitstärksten Februar. Der gesamte Winter war mit 114 Millionen Übernachtungen der Winter mit der drittstärksten Nachfrage aller Zeiten im Deutschland-Tourismus.

Aus Rüben, Kokos-Blüten oder Rohr: Zucker kann aus verschiedenen Pflanzen gewonnen werden. Doch wie unterscheiden sich die verschiedenen Arten? Und ist brauner Zucker wirklich gesünder?

Ob Badeurlaub am Strand, Wanderurlaub in den Bergen oder ein Städtetrip – ohne Geld kommen Urlauber in der Regel nicht weit. Doch das Abheben am Geldautomaten kann die Urlaubslaune verderben, denn je nach Reiseziel fallen bis zu 24 Prozent Gebühren an.

Die Corona-Überbrückungshilfen haben in Bayern vor allem viele kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erreicht. Das meiste Geld bekamen Unternehmen aus dem Gastro- und Hotelgewerbe.

Drinks nach Feierabend und witzige Memes in der Chatgruppe: Freundschaften auf der Arbeit sind für viele etwas Gutes. Trotzdem kann die Work-Life-Balance darunter leiden. Wie Sie Grenzen setzen.

Die Siegerinnen und Sieger der Bayerischen Jugendmeisterschaften 2024 in den gastgewerblichen Ausbildungsberufen stehen fest. Den ersten Platz in der Mannschaftswertung holte sich die Städtische Berufsschule für Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe München.

Beim Blick in den Kalender traut man seinen Augen kaum: Plötzlich steht da Urlaub, obwohl man gar keinen beantragt hat. Was Vorgesetzte in Sachen Urlaub vorgeben dürfen und was nicht.

In Deutschland sind Arbeitszeugnisse für Bewerberinnen und Bewerber eine wichtige Referenz. Da wäre es schön, wenn das Dokument auch ordentlich aussieht. Was dürfen Beschäftigte erwarten?