Darf der Arbeitgeber berufliche Mails mitlesen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In vielen Berufen findet die geschäftliche Kommunikation größtenteils via E-Mail statt. Manche Arbeitgeber möchten dann ganz genau wissen, was im Unternehmen vorgeht und verlangen von ihren Angestellten, die Mails mitlesen zu dürfen. Dürfen sie das?

«Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Einblicksrecht in die beruflichen Mails des Arbeitnehmers», so Ulrike Kolb, Fachanwältin für das Arbeitsrecht. Es kommt aber immer auch auf die konkrete Situation an.

Denn geht es an das Postfach, geht es auch um personenbezogene Daten des Mitarbeiters. Und eine Verarbeitung solcher Daten darf laut Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, wenn sie erforderlich und angemessen ist, erklärt Ulrike Kolb. Das Persönlichkeitsrecht des Angestellten darf nicht verletzt werden. Eine dauerhafte und übermäßige Kontrolle ist also nicht zulässig.

Im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist Mitlesen erlaubt

Nach gängiger Rechtsauffassung dürfen Arbeitgeber aber zum Beispiel bei längeren Abwesenheiten oder kurzfristigen Krankschreibungen die Mails ihrer Beschäftigten einsehen. Etwa, wenn es darum geht, dass Arbeitsvorgänge weiterhin nahtlos durchgeführt werden können.

Sonderszenario: Wird eine Straftat vermutet, darf der Arbeitgeber ebenfalls in die Mails des betreffenden Angestellten schauen. Das gilt aber nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt und die Tat nur durch einen Blick ins Postfach näher aufgeklärt werden kann.

Private Nutzung erlaubt?

Kompliziert wird es bei Postfächern, die sowohl berufliche als auch private Mails enthalten. Hat der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt, dass über den dienstlichen E-Mail-Account auch private E-Mails geschrieben und empfangen werden dürfen, darf er das Postfach ohne konkrete Einwilligung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin in der Regel nicht einfach einsehen. 

Um Probleme zu vermeiden, können die Mails in einem solchen Fall klar differenziert zumindest in unterschiedliche Ordner sortiert werden. Schwierigkeiten lassen sich auch umgehen, indem der Arbeitgeber nach Wunsch in Kopie (CC) der jeweils relevanten Mails gesetzt wird.

Zur Person: Ulrike Kolb ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Berliner Anwaltsverein.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Urlaub ist geplant und genehmigt - und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

 

Hotelfachleute und Köche landen im DGB-Ausbildungsreport 2026 erneut auf hinteren Plätzen. Nur 53,6 Prozent der angehenden Hotelfachleute und 58,1 Prozent der Köche sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Bei der fachlichen Ausbildungsqualität im Betrieb stehen Hotelfachleute auf dem letzten Platz.

Das deutsche Gastgewerbe hat im Juni 2026 real 5,1 Prozent weniger umgesetzt als ein Jahr zuvor. Besonders deutlich fällt auch die Halbjahresbilanz der Gastronomie aus, die preisbereinigt 5,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau lag. Im gesamten Gastgewerbe lag der Rückgang bei 5,2 Prozent.

Während die Umsätze im deutschen Mittelstand im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Prozent zurückgingen, legte das Gastgewerbe um 5,9 Prozent zu. Gleichzeitig verzeichnete die Branche mit 6,5 Prozent den stärksten Lohnanstieg.

Eine Bitkom-Befragung zeigt eine zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz in deutschen Personalabteilungen. Trotz rechtlicher Bedenken steigen die Einsatzzahlen in Bereichen wie Weiterbildung, Zeugniserstellung und Belastungsanalyse.

Nach der Industrie schwächelt jetzt auch die Beschäftigung in den Dienstleistungsbereichen. Erstmals seit der Corona-Krise ist dort im zweiten Quartal dieses Jahres die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich gesunken.

Im deutschen Gastgewerbe wurden 2025 rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen geschlossen – 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Analyse von ZEW Mannheim und Creditreform weist für das Gastgewerbe zudem die höchsten Schließungsraten unter den betrachteten Wirtschaftszweigen aus.

Wenn ein Mitarbeiter fahrig und verändert zur Arbeit erscheint, kann das viele Gründe haben - einer davon könnten Drogen sein. Doch was kann der Chef dann tun, um Gewissheit zu haben? Darf er Angestellte zu einem Drogentest zwingen?

Erstmals seit Monaten haben wieder weniger Unternehmen in Deutschland Insolvenz beantragt. Auch die Zahl der Verbraucherpleiten sank deutlich. Der wirtschaftliche Druck trifft Branchen jedoch unterschiedlich hart.

Der Anteil befristeter Jobs geht zurück. Es trifft aber weiterhin vor allem Menschen am Anfang ihres Berufslebens. Gegen den geplanten Ausbau der Befristungsmöglichkeiten hat sich Widerstand formiert.