Darf der Arbeitgeber berufliche Mails mitlesen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In vielen Berufen findet die geschäftliche Kommunikation größtenteils via E-Mail statt. Manche Arbeitgeber möchten dann ganz genau wissen, was im Unternehmen vorgeht und verlangen von ihren Angestellten, die Mails mitlesen zu dürfen. Dürfen sie das?

«Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein Einblicksrecht in die beruflichen Mails des Arbeitnehmers», so Ulrike Kolb, Fachanwältin für das Arbeitsrecht. Es kommt aber immer auch auf die konkrete Situation an.

Denn geht es an das Postfach, geht es auch um personenbezogene Daten des Mitarbeiters. Und eine Verarbeitung solcher Daten darf laut Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, wenn sie erforderlich und angemessen ist, erklärt Ulrike Kolb. Das Persönlichkeitsrecht des Angestellten darf nicht verletzt werden. Eine dauerhafte und übermäßige Kontrolle ist also nicht zulässig.

Im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist Mitlesen erlaubt

Nach gängiger Rechtsauffassung dürfen Arbeitgeber aber zum Beispiel bei längeren Abwesenheiten oder kurzfristigen Krankschreibungen die Mails ihrer Beschäftigten einsehen. Etwa, wenn es darum geht, dass Arbeitsvorgänge weiterhin nahtlos durchgeführt werden können.

Sonderszenario: Wird eine Straftat vermutet, darf der Arbeitgeber ebenfalls in die Mails des betreffenden Angestellten schauen. Das gilt aber nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt und die Tat nur durch einen Blick ins Postfach näher aufgeklärt werden kann.

Private Nutzung erlaubt?

Kompliziert wird es bei Postfächern, die sowohl berufliche als auch private Mails enthalten. Hat der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt, dass über den dienstlichen E-Mail-Account auch private E-Mails geschrieben und empfangen werden dürfen, darf er das Postfach ohne konkrete Einwilligung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin in der Regel nicht einfach einsehen. 

Um Probleme zu vermeiden, können die Mails in einem solchen Fall klar differenziert zumindest in unterschiedliche Ordner sortiert werden. Schwierigkeiten lassen sich auch umgehen, indem der Arbeitgeber nach Wunsch in Kopie (CC) der jeweils relevanten Mails gesetzt wird.

Zur Person: Ulrike Kolb ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Berliner Anwaltsverein.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Verlangen Arbeitnehmende beim Ausscheiden aus dem Job ein Arbeitszeugnis, kann es sein, dass es heißt: «Schreiben Sie doch bitte selbst etwas!» Ist das erlaubt - und wie geht man vor?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.