Darf der Arbeitgeber die Schwangerschaft von Mitarbeiterinnen bekanntgeben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine Schwangerschaft ist eine freudige Nachricht. Wer auch den Arbeitgeber früh ins Vertrauen zieht, möchte aber vielleicht nicht, dass die Info direkt überall bekannt wird. Welche Regeln gelten?

Arbeitnehmerinnen sollen ihrem Arbeitgeber eine Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald sie wissen, dass sie schwanger sind. So sieht es das Mutterschutzgesetz vor. Verstößt die Arbeitnehmerin dagegen, führt das aber nicht zu Sanktionen.

Wer den Arbeitgeber dennoch früh ins Vertrauen zieht, möchte unter Umständen nicht, dass der die Schwangerschaft direkt im Unternehmen weitergibt. Dürften Arbeitgeber das überhaupt?

Keine unbefugte Info an Dritte

«Im Mutterschutzgesetz ist festgehalten, dass der Arbeitgeber die Info über eine Schwangerschaft nicht unbefugt an Dritte weitergeben darf», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das schließe alle Personen ein, die nicht an der Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz der Schwangeren beteiligt sind.

Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitsplatz in einer Gefährdungsbeurteilung prüfen: Was passiert, wenn eine Beschäftigte schwanger wird? «Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber umsetzen», so Meyer. Wer etwa in einer Zahnarztpraxis arbeitet, darf mit Beginn der Schwangerschaft nicht mehr am Zahnarztstuhl tätig sein.

Daraus ergibt sich, dass der Arbeitgeber etwa Vorgesetzte über die Schwangerschaft einer Beschäftigten informieren darf - da die Führungskraft die Schutzmaßnahmen ja umsetzen muss. Auch Personen aus dem Arbeitsschutz dürfen und müssen involviert werden, dazu zählen zum Beispiel Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitsschutz.

Bußgeld theoretisch möglich

Erzählt die Führungskraft aber zum Beispiel einfach im Team herum, dass eine Beschäftigte schwanger ist, obwohl sie das nicht möchte, kann dem Arbeitgeber unter Umständen sogar ein Bußgeld drohen.

Das ist laut Peter Meyer aber eher ein theoretischer Fall: «Dazu müsste eine Beschäftigte ihren Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde anzeigen und mir sind solche Fälle nicht bekannt.» Mit Blick auf Mutterschutzfristen und die bevorstehende Elternzeit sei es in der Regel ohnehin eher ratsam, sich rechtzeitig mit dem Team und der Führungskraft zur Schwangerschaft zu besprechen.

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.

Auch im Schreiben wächst die Nachfrage nach intensiveren, persönlich ausgerichteten Formaten, fernab vom Alltag. Die Autorin Sylvia Deloy veranstaltet gemeinsam mit der Coachin Anja Eigen das Schreibretreat „Zeit für Geschichten“. Es findet vom 7. bis 10. Juni 2026 im Wellnesshotel Bayerwaldhof im Bayerischen Wald statt.

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.