Darf der Arbeitgeber geplanten Urlaub wieder streichen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Schon lange den Urlaub geplant, und plötzlich möchte die Führungskraft Urlaubstage zurückziehen? Vielleicht wegen Unterbesetzung oder weil im Unternehmen eine besonders arbeitsintensive Zeit bevorsteht? Für Beschäftigte ist das ärgerlich. Aber ist das eigentlich rechtens? 

Erst einmal nicht: «Wenn der Arbeitgeber den Urlaub abgesegnet hat, dann hat er eine Freistellungserklärung abgegeben, an die er gebunden ist und die er grundsätzlich nicht zurücknehmen kann», sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley. 

Es gibt jedoch Fälle, in denen der Urlaub unter bestimmten Umständen widerrufen werden kann.

  1. Fehlender Urlaubsanspruch: Sollte der Urlaub fälschlicherweise gewährt worden sein, obwohl der Arbeitnehmer keinen entsprechenden Urlaubsanspruch mehr hatte, etwa aufgrund einer Verwechslung oder Täuschung über den Resturlaub, kann der Arbeitgeber den Urlaub laut Schulze Zumkley zurücknehmen.
  2. Einvernehmliche Vereinbarung: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, den Urlaub zu verschieben, ist das problemlos möglich. Der Arbeitnehmer muss der Fachanwältin zufolge jedoch zustimmen, damit eine solche Änderung wirksam wird.
  3. Extremfälle: In extremen Ausnahmefällen, wie bei einem drohenden Unternehmenszusammenbruch, könnte ein einseitiger Widerruf des Urlaubs in Betracht gezogen werden, so die Rechtsexpertin. Allerdings gibt es bislang keine höchstrichterliche Entscheidung, die dies eindeutig bestätigt. Solche Fälle kommen in der Praxis äußerst selten vor und sind umstritten.

Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten. 

Die Bürgerinnen und Bürger in München haben in einem Bürgerentscheid mit deutlicher Mehrheit für eine Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele der Jahre 2036, 2040 oder 2044 votiert. Mit einem vorläufigen Endergebnis von 66,4 Prozent der Stimmen unterstützte eine klare Zwei-Drittel-Mehrheit die Initiative.

Der Arbeitsmarkt braucht Fachkräfte und bei Frauen schlummern Potenziale. Eine Maßnahme der Bundesregierung wäre nach wissenschaftlicher Einschätzung aber vor allem auf Männer gerichtet.

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.