Darf die Elternzeit verkürzt werden?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eineinhalb Jahre waren angedacht, nun aber möchte die Mutter oder der Vater doch lieber früher an den Arbeitsplatz zurückkehren. Dürfen Arbeitnehmer mit einem solchen Wunsch ihre Elternzeit vorzeitig beenden?

«Die Elternzeit kann vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln mit Verweis auf Paragraf 16, Absatz 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Womöglich hat der Arbeitgeber allerdings eine Vertretung eingestellt und braucht nicht zwei Personen auf einer Position - dann könnte er den Wunsch auch ablehnen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. So heißt es im BEEG weiter, dass in «Fällen besonderer Härte» die vorzeitige Beendigung der Elternzeit beantragt werden kann. Arbeitgeber können diesen Antrag dann nur aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen, und zwar innerhalb von vier Wochen. Zu diesen Härtefällen zählen etwa eine schwere Krankheit eines Elternteils oder die erhebliche Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Eltern, also etwa wenn der Partner arbeitslos wird.
 

Ausnahmen auch bei erneuter Schwangerschaft

Außerdem gilt: Wer wieder schwanger wird und bereits während der Elternzeit wieder Mutterschutz in Anspruch nehmen möchte, darf auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit vorzeitig beenden. Der Arbeitgeber muss dann aber rechtzeitig informiert werden, erklärt das Bundesfamilienministerium (BMSFSJ) im Familienportal.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.