Darf ein potenzieller Arbeitgeber frühere Chefs befragen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitgeber darf nur dann den früheren Chef eines Bewerbers befragen, wenn dieser das ausdrücklich erlaubt hat. «Das folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp.

Auch wenn der Bewerber seine Einwilligung gibt, begibt sich der Fragende in eine rechtliche Grauzone. Der Grund: In einer Bewerbungssituation kann sich eine Person gezwungen fühlen, die Erlaubnis zu erteilen - auch wenn sie das eigentlich gar nicht möchte. «Die Einwilligung kann zudem auch jederzeit widerrufen werden», so Schipp.

Religion, Herkunft und Gewerkschaft tabu

Der potenzielle Arbeitgeber darf, wenn überhaupt, nur erfragen, was für die Stelle entscheidend ist. «Alles, was über Leistung und Qualifikation hinaus geht, ist kritisch», sagt Schipp. Absolut inadäquat sind Fragen über religiösen Hintergrund, gewerkschaftlicher Organisation oder ethnische Herkunft.

Verstößt ein potenzieller Arbeitgeber gegen die Regeln, kann der Bewerber Schadenersatz oder Unterlassung fordern. Oft ist der Nachweis aber schwierig. Sind ihm allerdings Sachen bekannt, die er nur bei einem alten Arbeitgeber erfahren konnte, steigen die Chancen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.

Hohe Kosten und Bürokratie setzen viele Dienstleister unter Druck. Besonders schwer haben es kleine Betriebe und das Gastgewerbe. Die DIHK fordert mehr Flexibilität.

Der Dehoga Niedersachsen bietet Hotel- und Gastronomiebetrieben kostenlose Vorlagen an, um Gäste für den respektvollen Umgang mit internationalem Personal zu sensibilisieren. Damit reagiert der Verband auf zunehmende negative Rückmeldungen.

Eine aktuelle Befragung der norisbank zum Reiseverhalten 2026 zeigt, dass die Deutschen ihre Urlaubsbudgets trotz steigender Preise präzise kalkulieren. Während das geplante Budget pro Person leicht steigt, setzt eine wachsende Zahl auf ein festes Limit.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai im Vergleich zum Vormonat um 58.000 auf 2,95 Millionen gesunken und unterschreitet damit wieder die Marke von drei Millionen. Eine richtige Trendwende ist aber weiterhin nicht in Sicht.

Mit einem Reformpaket will die Koalition die Wirtschaft wieder auf Wachstumskurs bringen. Auch bei der Arbeitszeit will Schwarz-Rot ansetzen. Der DGB untermauert seine Ablehnung mit neuen Zahlen.

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Reallöhne in Deutschland um 1,8 Prozent. Besonders bei geringverdienenden Vollzeitkräften und Auszubildenden gab es überdurchschnittliche Zuwächse.

Vertragsangebote per Messenger sind nicht ewig gültig: Selbst unter Freunden und selbst, wenn es um richtig viel Geld geht. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was tun, wenn das Büro zur Sauna wird? Ab wann Arbeitgeber handeln müssen und welche Rechte Beschäftigte bei Hitze wirklich haben.

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.