Darf ich berufliche Mails auf dem privaten Handy checken?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Nicht jeder bekommt vom Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt. Wenn's dann unterwegs mal schnell gehen muss, nutzen Beschäftigte gerne ihr privates Smartphone, um berufliche Mails zu checken oder einen dienstlichen Anruf zu erledigen. Aber: Ist das eigentlich erlaubt?

«Der Arbeitgeber hat das Recht, den Angestellten die Arbeitsmittel zuzuweisen», erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heißt: Verbietet ein Arbeitgeber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre privaten Handys oder Laptops für dienstliche Zwecke nutzen, müssen sich Beschäftigte auch daran halten. 

Berufliche Nutzung von Privatgeräten nur mit Erlaubnis

Gleichzeitig könne ein Arbeitgeber nicht verlangen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeite private Geräte für dienstliche Zwecke verwenden, so der Fachanwalt weiter. Generell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel zu stellen. 

Auf dem privaten Smartphone oder Laptop berufliche Mails oder Nachrichten zu checken, ist also nur erlaubt, wenn das Einverständnis beider Parteien vorliegt.

Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Mehrheit der Deutschen bezahlt nicht mehr bar. Eine aktuelle Studie enthüllt die Präferenzen an der Kasse und zeigt ein gesteigertes Interesse an unabhängigen, europäischen Bezahlsystemen.

Der Siegeszug der Teigtasche um die Welt brachte viele Namen hervor. Jede Region hat ihre eigenen Varianten - doch nicht immer ist klar, was sich hinter den Namen verbirgt. Ein kleiner Überblick.

Über Sinn und Zweck der Zeitumstellung wird wohl seit Bestehen gestritten. Trotz vieler Kritiker und negativer Umfragen bleibt es aber vorerst dabei. Oder kann ein Vorstoß aus dem Süden etwas ändern?

Rheinland-Pfalz ist in der Gunst der Touristen weiter gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems stieg die Zahl der Gäste von Januar bis August 2025 auf knapp sechs Millionen. Im Ahrtal wirkt jedoch die Flutkatastrophe nach.

In Hamburg arbeitete 2024 mehr als ein Drittel der Beschäftigten mindestens einmal pro Woche im Homeoffice – bundesweit der Spitzenwert. Wie schneiden andere Bundesländer ab?

Das Statistische Bundesamt hat anlässlich des Weltnudeltags am 25. Oktober aktuelle Daten zum Import und zur Produktion von Nudeln in Deutschland veröffentlicht. Demnach erreichten die Nudelimporte im Jahr 2024 einen neuen Höchststand.

Die Urlaubsplanung entpuppt sich für viele Eltern als Stressfaktor. Eine repräsentative Umfrage verdeutlicht die hohe mentale Belastung, die insbesondere Mütter tragen, und zeigt die größten Belastungsquellen auf.

Die wirtschaftliche Lage im deutschen Gastgewerbe verschärfte sich zum Ende des Sommers 2025 signifikant. Sowohl das Statistische Bundesamt für den August als auch die DATEV für den September dokumentierten einen klaren Abwärtstrend, der sich nicht nur im Umsatz, sondern auch in der Beschäftigung niederschlägt.

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.