Darf ich im Urlaub für andere arbeiten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Um einer Leidenschaft nachzugehen oder zusätzlich Geld zu verdienen: Manche Arbeitnehmer würden im Urlaub gerne für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Ist das erlaubt?

Zur Beantwortung der Frage unterscheidet Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg, verschiedene Fälle. Wer ohnehin eine Nebentätigkeitsgenehmigung seines Arbeitgebers hat und üblicherweise einem Zweitjob nachgeht, für den besteht diese Möglichkeit auch während des Urlaubs.

Art, Dauer und Schwere der Arbeit sind entscheidend

«Daneben besagt aber das Bundesurlaubsgesetz in Paragraf 8, dass Arbeitnehmer während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten dürfen», erläutert Markowski. Denn Ziel des Urlaubs sei die Erholung: «Man soll seine Leistungsfähigkeit wieder erlangen.» Dem stehe es dann entgegen, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft für einen anderen Job einsetzen.

Dabei komme es aber jeweils auf Umfang, Art und Dauer, Schwere und Regelmäßigkeit der Arbeit an: «Nicht jede Tätigkeit wird dem Urlaubszweck widersprechen. Das ist eine Einzelfallabwägung.»

Was klar sein sollte: Arbeitnehmer brauchen in jedem Fall eine Nebentätigkeitsgenehmigung. In der Regel müsse der Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit aber zustimmen, wenn die betrieblichen Interessen nicht eingeschränkt werden.

Absprache mit Arbeitgeber ist wichtig

Wer also während seines Urlaubs für einen anderen Arbeitgeber arbeiten möchte, muss das seinem Arbeitgeber anzeigen. «Der wird natürlich nachfragen, in welchem Umfang das stattfinden soll. Es läuft ja auch seinen Interessen zuwider, wenn ich völlig erschöpft aus dem Urlaub wiederkomme», sagt Markowski.

Da würden viele Arbeitgeber sehr genau hinsehen, so die Prognose des Arbeitsrechtlers. Wer sich einfach ohne Zustimmung des Arbeitgebers während seines Urlaubs im Zweitjob auspowert, verstößt gegen arbeitsvertragliche Pflichten. «Das kann eine Abmahnung nach sich ziehen und im wiederholtem Falle eine Kündigung», warnt Markowski.

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?